Presseaussendung von: Büro LR Dr. Wolfgang Waldner
Letze Verordnung für die Umsetzung des Kärntner Tourismusgesetzes heute beschlossen: Touristiker erwirtschaften Mittel und verfügen in Zukunft selbst darüber
Klagenfurt, 23. April 2013; Heute wurde in der Sitzung der Kärntner Landesregierung auf Antrag von LR Wolfgang Waldner die letzte Verordnung zum Tourismusgesetz, damit es zu 100% umgesetzt werden kann, einstimmig beschlossen. „Kärnten hat damit ein modernes Gesetz, das den Tourismus und die Einnahmen daraus in die Hände der Unternehmer legt! Sie werden die Zukunft des Kärntner Tourismus prägen, die Entpolitisierung der Strukturen ist gelungen“, fasst Waldner zusammen.
Es gibt erstmals eine klar definierte Aufgabenteilung zwischen Kärnten Werbung, Regionen, Tourismusverbänden und den Gemeinden. Die Touristiker erhalten weiters Handlungs- und Entscheidungskompetenz. Sie erwirtschaften die Abgaben im Tourismus und künftig bestimmen sie auch über die Verwendung der Abgabe. Mit der heute beschlossenen Verordnung werde laut Waldner nun der Mittelfluss geregelt. „Das Geld wird nicht mehr von der Gemeinde zum Land und teilweise wieder zurück überwiesen. Sondern die Mittel werden direkt an die jeweiligen Entscheidungs-Strukturen geleitet“, so Waldner.
Im Jahr 2013 fließen jenen Organisationen, die die jeweiligen touristischen Aufgaben erfüllen, die entsprechenden Mittel zu. Da es über 100 Gemeinden gibt, die keinem Tourismusverband angehören, aber trotzdem touristische Maßnahmen setzen, erhalten diese Gemeinden 30 % der Tourismusabgabe, was auch für Klagenfurt gilt. In 32 Gemeinden, die über 8 Mio. Nächtigungen (von 12 Mio.) repräsentieren, wurde ein Tourismusverband gegründet, in dem die Unternehmer das Sagen haben.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt vier Mal im Jahr, Ende April erfolgt die erste Auszahlung, daher der Beschluss der Verordnung heute in der Regierung.
Generelle Mittelaufteilung
Tourismusabgabe:
35 % der Tourismusabgabe gehen zur Kärnten Werbung
5 % gehen ans Land (Verwaltung)
30 % gehen an den jeweiligen TVB
30 % gehen an die regionale Tourismusorganisation – Tourismusregion
Die Nächtigungstaxe geht mit 90 % an die Kärnten Werbung (5 % bleiben jeweils beim Land und bei den Gemeinden für die Verwaltung)
Die Ortstaxe geht zu 45 % an die Tourismusregion und zu 50 % an den Tourismusverband oder verbleibt bei der Gemeinde, wenn sie keinen Verband hat und keiner Region angehört. 5 % bleiben bei der Gemeinde für die Verwaltung
Im Herbst 2013 erfolgt eine Evaluierung des Tourismusgesetzes und 2014 werden dann die endgültigen Regionen festgelegt, das heißt Gemeinden haben bis dahin Zeit, sich für einen Beitritt zu einer Region zu entschließen, wenn sie noch nicht dabei sind.
Foto: Büro LR Dr. Waldner