Presseaussendung von: LRin Beate Prettner
Neben Booten mit Verbrennungsmotoren sind nun auch E-Boote mit einer Leistung von mehr als 4,4 kW streng limitiert. Betroffen sind neben dem Wörthersee auch der Ossiacher See und der Millstätter See.
„Wenn jetzt im Frühling und zu den Osterfeiertagen die ersten motorisierten Boote auf vielen Kärntner Seen unterwegs sind, ist eine Verordnung besonders zu beachten. Aus Umwelt-, vor allem aber auch aus Sicherheitsgründen für die Badegäste und Schwimmer ist ab sofort die Zahl der Elektroboote limitiert“, kündigt Umweltreferentin LRin Beate Prettner an.
Neben den gewerblichen Betreibern von motorisierten Booten und Schiffen haben vor allem auch private Personen großes Interesse daran, sich am Wasser mit immer stärkeren E-Motoren fortzubewegen. Dies hat dazu geführt, dass auf den Kärntner Seen ein verstärktes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen war und durch die Vielzahl von Verkehrsteilnehmern mitunter gefährliche Situationen heraufbeschworen wurden. „Da die Obergrenze für Motorboote mit Verbrennungsmotor z.B am Wörthersee auf 338 begrenzt ist, weichen viele auf Elektroboote aus“, begründet Prettner die Wichtigkeit der in Kraft getretenen E-Boot-Verordnung, die von ihrer Abteilung fachlich ausgearbeitet und von LH Gerhard Dörfler unterschrieben wurde.
Laut der nun gültigen Vorschrift des Landes sind am Wörthersee neben den genannten Booten mit Verbrennungsmotor 500 Elektroboote mit einer Antriebsleistung von mehr als 4,4 kW erlaubt. „Die bereits in Kraft getretene, neue Verordnung sieht für den Ossiacher See 20 und für den Millstätter See 30 E-Boote mit einer Leistung ab 4,4 kW vor“, schließt Prettner.
Foto: Büro LRin Prettner