Im Ampel-Koalitionsvertrag Deutschlands findet sich zur Mitbestimmung von Betriebsräten der Passus: „Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein“. AK-Präsident Günther Goach: „Für manche Arbeitgeber in Deutschland könnte es künftig unbequem werden. Wird die Arbeit von Betriebsräten im Unternehmen verhindert oder beschränkt, wird das strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Dieser gesetzliche Schutz für das Ehrenamt des Betriebsrates, sollte auch in Österreich eingeführt werden!“
Anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamtes am 5. Dezember, reflektiert AK-Präsident Goach auf einen Passus im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, mit dem Wortlaut: „Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein“.
„Was in Deutschland schon schwarz auf weiß steht, muss auch für Österreich möglich werden!“, so Goach und überlegt laut: „Die Ampelkoalition will das Betriebsrätemodernisierungsgesetz evaluieren und ein zeitgemäßes Recht für Gewerkschaften auf digitalen Zugang in die Betriebe, das ihren analogen Rechten entspricht, einführen. Das ist auch für Österreich nachahmenswert! Wer bei uns zum Beispiel eine Betriebsratsgründung verhindern will oder Betriebsräte in ihrer Arbeit behindert, sollte ebenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden!“
„Ein zeitgemäßes Recht für Gewerkschaften sollte auch in Österreich eingeführt werden!“, fordert Kärntens AK-Präsident und unterstreicht: „Die Ausübung der Betriebsratstätigkeit ist ein Ehrenamt. Diese so wichtige Arbeit für die Menschen im Lande hat uns in den letzten Jahrzehnten Gerechtigkeit gebracht, die es zeitgemäß auszubauen und zu schützen gilt!“
Foto: AK/Helge Bauer