Um den Pflegeberuf aufzuwerten, hat der Bund im Jahr 2022 als eine Maßnahme das sogenannte „Entgeltfortzahlungszweckzuschussgesetz“ beschlossen. „Dahinter verbirgt sich die Pflegeprämie für alle im Pflegewesen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagt Gesundheitsreferentin Beate Prettner.
In den Jahren 2022 und 2023 sind die Bundesländer für den Bund in Vorleistung getreten. „Ab heuer werden die Kosten aus dem Pflegefonds bezahlt“, informierte die Gesundheitsreferentin nach der heutigen Regierungssitzung. Die Sonderzahlung beläuft sich bei einer Vollzeitbeschäftigung auf 2.460 Euro brutto für das Jahr 2024 – aufgeteilt auf monatliche Beträge. Teilzeitbeschäftigte bekommen die Prämie in aliquoter Höhe.
„In Kärnten erhalten diese Prämie 11.203 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon sind 4.703 in unseren Krankenanstalten beschäftigt, 3.044 in Pflegeeinrichtungen, 1.374 bei Mobilen Diensten, 1.839 in Behinderteneinrichtungen und 243 in Kureinrichtungen“, so Prettner. In Summe ergibt das Mehrkosten in Höhe von 21,6 Millionen Euro.