„Vorweg bedaure ich den unangenehmen Vorfall der beiden zugewiesenen Wohnungen. Ich möchte betonen, dass ich von der Vergabe der Wohnungen ursprünglich nichts wusste. Die Zuweisung wurde eigenmächtig von meinem damaligen Mitarbeiter im Büro veranlasst, der mit den Wohnungsangelegenheiten betraut war. Dieser kannte meinen Sohn persönlich gut und wollte ihm überbrückend nach einer Trennung aus einer Notsituation raushelfen. Er hat daher auf Eigeninitiative veranlasst, dass ihm diese Wohnung zugewiesen wurde.
Erst im Stadtsenat bemerkte ich, nachdem der Antrag beschlossen wurde, dass der Name meines Sohness auf dem Akt stand. Zur Erklärung: Die rund 30 Personen die in jeder Sitzung eine Wohnung zugewiesen bekommen, werden nicht einzeln verlesen, daher dürfte es auch den anderen Stadtsenatsmitgliedern nicht aufgefallen sein.
Ich übernehme natürlich die volle Letztverantwortung dafür und entschuldige mich aufrichtig, dass mir die Handlungen meines Mitarbeiters nicht aufgefallen sind und ich im Terminstress den Antrag nicht ausreichend inhaltlich analysiert habe. In jedem Stadtsenat werden unzählige Wohnungen beschlossen und ich vertraue den Mitarbeitern, dass sie die einzelnen Punkte auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüfen bevor sie zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Nachdem ich mit meinem Mitarbeiter über den Vorfall gesprochen habe, war mir bewusst, dass ich einerseits wegen Befangenheit nicht hätte abstimmen sollen, andererseits aber erkannte ich auch die mir geschilderte Notsituation meines Sohnes.
Nachträglich darf ich jedoch festhalten, dass mein Sohn zum damaligen Zeitpunkt als Student alle Kriterien der Richtlinien für eine Wohnungszuweisung erfüllt hat und er nach ein paar Monaten auch wieder aus dieser Wohnung ausgezogen war, weil sein Antrag nur als Übergangslösung gedacht war. Für die zugewiesene Wohnung gab es zum damaligen Zeitpunkt auch laut Aussage des Mitarbeiters keine bekannten Interessenten. In Bezug auf die Wohnungszuweisung laut Punktesystem wird festgehalten, dass dieses Punktesystem für städtische Wohnungen von Klagenfurt Wohnen gilt und nicht für Genossenschaftswohnungen. Generell werden Genossenschaftswohnungen von Leuten die sich um eine Sozialwohnung bewerben, oft abgelehnt, weil ihnen der Baukostenzuschuss in der Höhe von 4000-7000 € zu hoch ist. Wohnungswerber die 100 Punkte hätten, könnten sich eine Genossenschaftswohnung gar nicht leisten. Daher wurde dieser Antrag durch die Fachbeamten auf ihre sachliche Richtigkeit geprüft und im Stadtsenat einstimmig beschlossen.
Mittlerweile lebt mein Sohn nicht mehr in dieser Wohnung. Auch der damals verantwortliche Mitarbeiter arbeitet nicht mehr bei der Stadt, weil man derartige Vertrauensbrüche nicht wiedergutmachen kann.
Ich persönlich verstehe diesen Fall, sowie die Anregungen des Landesrechnungshofberichtes als große Chance Lücken im System zu erkennen und sich gesamtpolitisch dazu zu committen endlich für wirkliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu sorgen.
Foto: Nicolas Zangerle