Wenn‘s um den Steuerausgleich geht, stehen die Experten der Arbeiterkammer Kärnten mit Rat und Hilfe kostenlos bereit. Im Falle eines Familienvaters konnte eine Steuergutschrift für die vergangenen zwei Jahre von fast 6.000 Euro erzielt werden.
Als ein Arbeiter heuer im Frühling bei der AK Kärnten Hilfe zur Arbeitnehmerveranlagung suchte, staunte er nicht schlecht. Die AK-Steuerexperten gingen mit dem zweifachen Familienvater alle Abschreibmöglichkeiten durch und erledigten den Steuerausgleich über FinanzOnline. So wurden dem Mann insgesamt 5.960 Euro für die Jahre 2016 und 2017 vom Finanzamt gutgeschrieben.
AK-Steuerexperte Joachim Rinösl: „Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte standen dem Mann das Pendlerpauschale und der Pendlereuro zu. Der Arbeitgeber hatte diese Steuerbegünstigungen noch nicht bei der Lohnverrechnung berücksichtigt. Außerdem hatte die Ehefrau in den Jahren 2016 und 2017 keine Einkünfte, weshalb der Arbeiter den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen konnte, der ihm jeweils eine Steuerreduktion von 669 Euro brachte. Für die beiden Kinder kam noch der Kinderfreibetrag von 300 Euro dazu. Und schließlich sorgten die Kosten für die Kinderbetreuung – von insgesamt 6.900 Euro in zwei Jahren – für eine kräftige Steuerermäßigung.“ In Summe erhielt der Mann für zwei Jahre 5.960 Euro vom Finanzamt ausgezahlt.
Eine Arbeitnehmerveranlagung führt meist zur Steuergutschrift. Im Schnitt erhält man 350 Euro vom Finanzamt zurück. „Die Arbeiterkammer Kärnten hilft ihren Mitgliedern seit Jahren beim Lohnsteuerausgleich und holt für sie Geld vom Fiskus zurück“, verweist AK-Präsident Günther Goach auf das umfassende AK-Steuerservice.
Zu Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung kann man sich bei den AK-Experten informieren oder einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren: AK-Telefon: 050 477-3000.
Weitere Infos findet man auf kaernten.arbeiterkammer.at/steuer
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
Presseaussendung von: AK Kärnten