Presseaussendung von: LHStv. Kaiser
Kaiser, Kalbhenn: Von 180.000 stationären Patienten in den Kärntner Krankenhäusern gab es 263 Beschwerdefälle, das sind minus 5,4 Prozent. Insgesamt sind die Beschwerden um acht Prozent gesunken.
„Wir waren im Bereich der Patientenanwaltschaft schon immer die Vorreiter. Das geht auf die Gründung der ersten Patientenanwaltschaft Österreichs in Kärnten zurück und zieht sich bis heute durch“, spielt Kärntens Gesundheitsreferent LHStv. Peter Kaiser bei der Präsentation des Tätigkeitsberichtes 2010, gemeinsam mit Patientenanwalt Erwin Kalbhenn, auf den massiven Rückgang von Beschwerden an. In den Krankenhäusern des Landes werden jährlich rund 180.000 Patienten stationär aufgenommen. „Obwohl es nur 263 Beschwerdefälle in den Krankenhäusern gab, das sind 0,0001 Prozent der stationären Aufnahmen, muss ich gleich klar stellen, dass jeder mögliche Fall einer zu viel ist“, so Kaiser.
In 44 Fälle konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, wofür die Schadensersatzsumme von 311.000 Euro bezahlt wurde. „Es stimmt mich zuversichtlich, dass die Beschwerden im Vergleich zum Jahr 2009 insgesamt um acht Prozent gesunken sind, was uns zeigt, wir sind auf dem richtigen Weg“, freut sich Kaiser. Die positive Entwicklung sei umso bemerkenswerter, wenn man weiß, dass es mit der Atmosphäre in den Krankenanstalten nicht immer und überall zum Besten stehe, spielt Kaiser auf den Unmut an, den das FPK-ÖVP-Gesundheitsverschlechterungsgesetz ausgelöst hat. „Trotzdem leisten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine großartige Arbeit“, bedankte sich Kaiser. Um 22 Prozent gesunken sind die Verdachtsfälle auf einen möglichen Verhandlungsfehler (2009 waren es 204; 2010 waren es 159).
Kalbhenn führte die von Jahr zu Jahr besser werdenden statistischen Zahlen unter anderem auf die von ihm und seinem Team geleistete präventive Arbeit zurück, die zwar gesetzlich nicht festschrieben wäre, aber sehr wichtig sei. Natürlich habe auch Gesundheitsreferent Kaiser mit seiner umsichtigen Amtsführung dazu beigetragen, so Kalbhenn. „Bei den Zahlen ist klar zu unterscheiden zwischen Beschwerden, Behandlungsfehlervorwürfen und tatsächlichen Behandlungsfehlern“, fordert Kalbhenn eine klare Trennung ein. Erfreulich ist für den Patientenanwalt auch der Rückgang an Beschwerden über niedergelassene Ärzte um nicht weniger als 10 Prozent.
Foto: Büro LHStv. Peter Kaiser