Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
Resolution an Bundesregierung wird bei Regierungssitzung am Dienstag eingebracht - Dringender Handlungsbedarf gegeben
Klagenfurt (LPD). Verkehrsreferent Landeshauptmann Gerhard Dörfler wird am kommenden Dienstag in der Sitzung der Kärntner Landesregierung eine wichtige, das Verkehrsgeschehen betreffende Resolution an die Bundesregierung einbringen. Gefordert werden darin gesetzliche Änderungen, damit auch ausländische Behörden die Halter- und Lenkerdaten ihrer Bürger bekanntgeben. Es geht dabei um mehr Effizienz bei der Verfolgung nichtösterreichischer Verkehrssünder.
Erreicht werden soll mehr Gegenseitigkeit bzw. Gleichbehandlung zwischen Ländern beim Datenaustausch über Verkehrssünder sowie die generelle Einhebung von Sicherheitsleistungen von EU-Verkehrssündern durch die Polizei. Der grenzüberschreitende Austausch von Lenker- und Halterdaten soll unbürokratisch möglich werden.
Wie Dörfler ausführt, hat die EU-Kommission 2005 den sogenannten EU-Rahmenbeschluss über die gegenseitige Vollstreckung von Geldstrafen erlassen. Dieser sieht vor, dass alle in einem EU-Staat verhängten Geldstrafen ab 70 Euro - darunter explizit auch Verkehrsstrafen - EU-weit vollstreckt werden können. Bis 2007 hätten die EU-Staaten auch entsprechende nationale Gesetze erlassen müssen, was lediglich die Hälfte umgesetzt hat, kritisiert der Landeshauptmann.
Ausländische Behörden würden sich oft weigern, Halter- und
Lenkerdaten ihrer Staatsbürger, welche Verkehrsübertretungen in Österreich begehen, bekannt zu geben. Diese Problemlage sei der Bundesregierung bekannt, so Dörfler.
Erhebungen der Kärntner Bezirkshauptmannschaften haben ergeben, dass jährlich beinahe 150.000 Anzeigen nahezu umsonst bearbeitet werden. Österreich hat darüber hinaus nur mit Deutschland und Italien innerhalb der EU sogenannte Amts- und Rechtshilfeabkommen zur Halter- und Lenkerdatenauskunft.
In Österreich hingegen verpflichtet § 86 Abs 3 KFG die heimischen Behörden generell, ausländischen Behörden die Daten österreichischer Halter und Lenker weiterzugeben. Hinsichtlich der Strafverfolgung und Vollstreckung der Strafen wurden in Italien z.B. die entsprechenden EU-rechtlichen Vorgaben noch nicht umgesetzt und es besteht auch kein bilaterales Abkommen zur Durchführung der Strafverfahren und der Vollstreckung der Strafen. Die Einhebung von Sicherheitsleistungen von nichtösterreichischen Bürgern könnte somit nicht erfolgen, während die Daten der österreichischen Kfz-Lenker bereitwillig zwecks Bestrafung ins Ausland weitergegeben werden.
"Es sei nicht länger akzeptabel, dass nichtösterreichische Verkehrssünder in Kärnten in den meisten Fällen nicht zur Verantwortung gezogen und bestraft werden können", sagt der Landeshauptmann und fordert den Bund zu gesetzlichen Änderungen und zur Umsetzung der notwendigen von Amts- und Rechtshilfeabkommen auf.
Foto: LPD