Presseaussendung von: Dr. Andreas Skorianz
Gemeinderäte werden im Personalausschuss Magistratsdirektor prüfen
Nachdem heute im Stadtsenat offensichtlich eine Entscheidung über den künftigen Magistratsdirektor/in gefallen ist, hat dieser/e noch eine letzte Hürde zu nehmen, sagte heute der Vorsitzende des Personalausschusses im Gemeinderat Dr. Andreas Skorianz. Gemäß § 79 Abs. 4 des Klagenfurter Stadtrechtes ist der/die Magistratsdirektor/in nämlich vom Gemeinderat zu bestellen.
Damit sich die Gemeinderäte ein Bild vom möglichen Magistratsdirektor/in machen können werde dieser in den Personalausschuss geladen, sagte Skorianz. Die Sitzung des Personalausschusses werde jedenfalls vor der Gemeinderatssitzung stattfinden, in welcher der/ die Magistratsdirektor/in gewählt werden soll. An der Sitzung des Personalausschusses können alle Gemeinderäte, auch jene die nicht Mitglieder des Ausschusses sind, teilnehmen. Zudem werden die Personalvertreter miteingeladen.
Der/die Kandidat/in soll sich dort den Gemeinderäten und Personalvertretern vorstellen. Es sind dabei ausdrücklich auch Fragen an den/die Kandidaten/in erwünscht, betont Skorianz. Diese können und sollen auch kritisch sein. Jeder Gemeinderat soll mit ruhigem Gewissen den/die Magistratsdirektor/in wählen können. Dazu ist es notwendig, dass die Entscheidungsträger den/die Kandidaten/in bestens kennenlernen. Mit der Sondersitzung des Personalausschusses sei dies garantiert, sagt Skorianz.
Foto: klagenfurt.at