Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Landwirtschaftsminister Rupprechter hält sich bei der Anhebung der Mindestfläche für Waldfeststellung nicht an seine eigene Waldstrategie 2020+
Klagenfurt. (18.10.2016) - „Die geplante „Forstgesetznovelle gefährdet siedlungsnahe Naherholungswälder“, kritisiert der Grüne Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Umweltausschusses im Kärntner Landtag Michael Johann. „Wenn Rodungen von kleinen Waldinseln konsenslos möglich werden, ist das ein massives Problem für waldarme Regionen, weil dort der Wald meist auf viele kleine Waldinseln aufgeteilt ist. Wo der Nutzungsdruck hoch ist besteht die Gefahr, dass die wenigen verbliebenen Waldflächen weiter reduziert werden.“ Johann sieht auch die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie in Frage gestellt, weil diese kleinen Waldinseln wichtige Trittsteinbiotope für viele Tierarten, speziell für Vögel, darstellen.
Die Bundesregierung plant im Zuge des Verwaltungsreformgesetz „Land-, Forst-, Wasserwirtschaft und Umwelt“ die Novellierung des Forstgesetzes dahingehend, dass die Untergrenze für das Vorliegen der Waldeigenschaft von 1.000 m2 auf 5.000 m2 angehoben werden soll. „Dadurch wird der Geltungsbereich des Forstgesetzes zurückgenommen. Isolierte Waldinseln unterhalb der Mindestfläche von 5.000 m² unterliegen nicht mehr dem Forstgesetz und können durch den Eigentümer konsenslos gerodet oder gefällt werden und müssen nicht wiederbewaldet werden. Zusätzlich sollen Rodungen bis 3000 m2 bewilligungsfrei möglich werden“, berichtet Johann.
„Städten und Kommunen drohen stadtnahe Waldinseln abhanden zu kommen, obwohl diesen eine wichtige Erholungsfunktion zukommt. Der Druck, „billige“ Waldflächen zu Gewerbe- oder Bauflächen umzuwandeln, sorgt im städtischen Bereich für Probleme einer immer geringeren Waldausstattung, während es in den peripheren Gebieten, wo der Wald zunimmt, keinen großen Rodungsdruck gibt“, befürchtet Johann.
„Problematisch ist, dass kleinen Waldinseln dann rechtlich keine Schutzwaldeigenschaft mehr zukommt. Die Behörde hätte keine Handhabe mehr festzulegen, dass Waldinseln, die einen Schutz von Objekten vor Lawinen darstellen, als Bannwald erhalten werden müssen. In Zeiten des Klimawandels ist es extrem verantwortungslos, auf den Schutz unserer Wälder vor Extremereignissen wie Hochwässern zu verzichten, nur um sich möglicherweise ein paar Euro bei Verwaltungsverfahren einzusparen“, meint Johann.
Die Liberalisierung der Rodungen und Wegfall der Waldeigenschaften bei kleinen Waldflächen kontrakariert die Österreichische Waldstrategie 2020+, die als eines der strategischen Ziele die Ausweitung der Waldfläche in Regionen mit geringer Waldausstattung definiert hat. Die vom Lebensministerium initiierte Waldstrategie wurde unter Beteiligung von rund 85 waldnahen Organisationen in jahrelanger Arbeit erarbeitet und erst im Mai 2016 unter Leitung von Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter verabschiedet. „Viel Arbeit, viel Papier, aber alles umsonst, wenn sich der Minister nicht an seine eigene Strategie hält“, so Johann.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv