Presseaussendung von: SPÖ Kärnten
Blatnik: Auch Väter wünschen sich mehr Zeit für Kinderbetreuung. Online-Rechner soll bei Planung von partnerschaftlicher Kinderbetreuung helfen.
Pensionsreform ermöglicht Pensionsplitting für betreuenden Elternteil.
„Der Haushaltseinkommensrechner „gleich=berechnet“ ist eine wichtige Orientierungshilfe für Eltern, die eine partnerschaftliche Kinderbetreuung praktizieren wollen“, begrüßt die Landesfrauenvorsitzende der SPÖ Frauen Kärnten, Bundesrätin Ana Blatnik, das kürzlich von Sozial- und Frauenministerium präsentierte Online Angebot.
Mit dem Rechner „gleich=berechnet“ können Eltern, unter Einbeziehung verschiedener Parameter, das gemeinsame Haushaltseinkommen während der Elternkarenz und der Elternteilzeit effektiv abschätzen und somit eine partnerschaftliche Kinderbetreuung besser planen.
Der Rechner, der auf www.gleich-berechnet.gv.at aufgerufen werden kann, ist Teil des EU-Projekts „Männer und Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Wege zur gerechten Verteilung von Karenz-, Betreuungs- und Arbeitszeiten“, welches von Sozial- und Frauenministerium in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen durchgeführt wird.
„Paaren, die den Wunsch haben, sich die Kindererziehung partnerschaftlich zu teilen, stehen noch zu oft politische, wirtschaftliche und infrastrukturelle Rahmenbedingungen sowie überkommene Rollenbilder im Wege“, so Blatnik, die darauf hinweist, dass verschiedene Studien zeigen, dass sich auch Männer eine stärkere Beteiligung an der Kinderbetreuung wünschen.
Der aktuelle European Social Survey (IHS 2016) zeigt: 52 Prozent der Bevölkerung wünschen sich eine stärkere Beteiligung von Männern an Kinderbetreuung und Pflege. Dieser Wunsch ist bei 60 Prozent der Jüngeren noch stärker ausgeprägt. 50 Prozent der Menschen – Frauen wie Männer gleichermaßen - sprechen sich für eine gleichmäßigere Verteilung der Arbeitszeit zwischen Vätern und Müttern aus, so Blatnik weiter.
Erste Schritte, um diesen Wunsch von Müttern und Vätern entgegenzukommen, seien mit dem Haushaltseinkommensrechner oder dem „Papamonat“, bei dem noch manches zu verbessern sei, erfolgt, stellt Blatnik fest.
Ein weiterer wichtiger Schritt wurde im Rahmen der jetzigen Pensionsreform durch die Ausweitung des Pensionssplittings gesetzt. Bisher war es nur bis zum vierten Lebensjahr des Kindes möglich, bis zu 50 Prozent der eigenen Pensionsansprüche dem daheim bleibenden Elternteil zu überlassen, nun soll das bis auf das siebte Lebensjahr des Kindes ausgeweitet werden. „Mit diesem Pensionssplitting wird verhindert, dass derjenige Partner, der zu Hause bleibt, bei der Pensionsberechnung Nachteile erleidet, was vor allem Paare, die eine partnerschaftliche Kinderbetreuung praktizieren, zugutekommt“, macht Blatnik klar.
Foto: Screenshot/www.gleich-berechnet.gv.at