Presseaussendung von: AK-Kärnten
Arbeitsrechtliche Verstöße stehen bei der Hauskrankenhilfe (HKH) seit geraumer Zeit auf der Tagesordnung. Zahlreiche Mitarbeiterinnen suchten jetzt Hilfe bei der ARBEITERKAMMER. Diese prüft die schweren Vorwürfe und intervenierte vorerst für die Betroffenen beim Dienstgeber.
Zu kurzfristige Bekanntgabe der Dienstpläne, Missachten der Wochenruhe, Kürzungen der Kilometergelder, Änderungen der Aufgabenbereiche und Einschüchterung der Mitarbeiter – die Liste der arbeitsrechtlichen Verstöße bei der Hauskrankenhilfe ist lang. „Nicht nur die Mitarbeiter leiden, sondern auch die Klienten“, zeigen sich die Beschäftigten über die Zustände empört. Viele von ihnen arbeiten schon seit über 20 Jahren bei der Hauskrankenhilfe in Klagenfurt. Doch seit einem Führungswechsel dieses Jahres sei die Situation für alle schlimm.
Die Betroffenen, die sowohl in der mobilen Pflegehilfe als auch in der Heimhilfe tätig sind, erhalten ihre Dienstpläne oft erst drei Tage vor Dienstantritt oder manchmal gar erst am gleichen Tag. „Das ist ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. In der mobilen Pflege müssen die Dienstpläne zwei Wochen vor Dienstantritt feststehen“, sagt AK-Expertin Carina LINTNER. Außerdem müssen die Mitarbeiterinnen meist zwölf Tage ohne freien Tag durcharbeiten. „Auch das ist nicht rechtens, denn wer am Wochenende arbeitet, hat dann unter der Woche Anspruch auf 36 Stunden Freizeit“, erklärt LINTNER.
Zahlen fürs Parken
Missstände gibt es auch bei Fahrtkosten und Parksituation. Bei der Abrechnung des Kilometergeldes wurde die erste und letzte Fahrt zu den Klienten gestrichen. „Das geschah zwar mit Zustimmung der Mitarbeiterinnen, jedoch unter dem Druck des Arbeitgebers“, kritisiert die AK-Juristin. Besonders pikant: Seit heuer bekommen die Pflegerinnen keinen Bescheid mehr, der sie dazu berechtigt, in der „blauen Zone“ zu parken, um schnell zu ihren Klienten zu kommen. Dieser Bescheid wurde vom Arbeitgeber schlichtweg nicht eingeholt! „Uns bleibt oft nichts anderes übrig, als Parkscheine zu lösen oder die Strafen selbst zu zahlen“, erklärt eine Mitarbeiterin gegenüber der AK.
Zudem nimmt es die neue Verwaltung mit der Aufgabenverteilung nicht besonders genau: „Obwohl ich ausgebildete Pflegehelferin bin, werde ich jetzt auch zum Putzen und oder für Gartenarbeiten eingeteilt“, sagt eine Arbeitnehmerin. „Dafür waren bisher die Mitarbeiterinnen der Heimhilfe zuständig.“
Die Missstände führen unter der Belegschaft zu Frustration und sogar zu psychischen Beschwerden: „Ich gerate selbst an meine körperlichen Grenzen, weil ich meine Freizeit kaum mehr einteilen kann. Ständig sitze ich auf Nadeln, weil ich nach einem freien Tag in den Betrieb komme und vielleicht wieder eine völlig neue Tour zugwiesen bekomme“, erklärt eine Betroffene.
Bezugsperson verloren
Dass auch die Patienten sehr unter der angespannten Situation leiden, zeigt dieser Fall: Über 15 Jahre hat eine Betreuerin eine Schlaganfallpatientin versorgt, die nicht mehr sprechen kann. Die Pflegerin war für die betagte Frau wie ein Familienmitglied, denn sie war die einzige, die sich mit der Patientin verständigen konnte. Jetzt wurde die Mitarbeiterin ohne Begründung von der Verwaltung abgezogen und einem neuen Bereich zugeteilt. Von Kolleginnen wisse sie, dass die alte Dame ängstlich, eingeschüchtert und mit der Situation völlig überfordert sei.
„Wir versuchen im Moment alles, um den Mitarbeiterinnen zu helfen“, sagt Dr. Richard WOHLGEMUTH, Leiter der AK-Rechtsabteilung, und erklärt, dass ein schriftliches Interventionsschreiben seitens der AK an die neue Verwaltung der Hauskrankenhilfe ergangen sei. „Statt sich um die Ungereimtheiten zu kümmern, erhielten wir jetzt von der Geschäftsführung der HKH ein Rechtsanwaltsschreiben, mit der Aufforderung, die Namen der Arbeitnehmerinnen zu nennen, die bei uns Hilfe suchten“, zeigt sich WOHLGEMUTH empört. „Das wird die AK natürlich keinesfalls tun!