Presseaussendung von: BZÖ-Landtagsklub
Förderungen für Behinderte im Ausmaß von 50 Millionen Euro im Chancengleichheitsgesetz - Kärntner Mindestsicherung an Bundesmodell angepasst - Kärntner Transferkonto wird umgesetzt
Klagenfurt, 19.11.2009: Mit einem Initiativantrag im Sozialausschuss des Landtages verwirklichte das BZÖ heute, Donnerstag, einen dringenden Wunsch von Behindertenvertretern. Die Ansprüche von beeinträchtigten Menschen auf Unterbringung, berufliche Eingliederung, Beschäftigungstherapie, Ausbildung oder Assistenzleistungen werden erstmals in einem eigenen Landesgesetz geregelt. Diese Förderungen, für welche Land und Gemeinden heuer 50 Millionen Euro einsetzen, werden aus der Kärntner Mindestsicherung, die an das Bundesmodell angepasst wird, herausgenommen und im neuen Chancengleichheitsgesetz zusammengefasst.
"Das ist ein Meilenstein in der Sozialpolitik", betont der Ausschussvorsitzende und BZÖ-Sozialsprecher LAbg. Harald Trettenbrein. "Es ist ein Verdienst von Soziallandesrat Mag. Christian Ragger, dass er dieses Regelwerk, von dem seine SP-Vorgängerinnen nur geredet haben, zur Umsetzung bringt."
Die wichtigsten Punkte im Chancengleichheitsgesetz sind:
- Keine Pflicht von Eltern für die Unterbringung ihrer
beeinträchtigten Kinder in Einrichtungen Kostenbeiträge zu leisten
- Rechtsanspruch auf die Nutzung verfügbarer Ressourcen
- Zuschläge für Familien, welche ihre beeinträchtigten Kinder
selbst versorgen und keine halbstationären oder stationären
Einrichtungen in Anspruch nehmen
- Schaffung eines Beirates, in dem nur beeinträchtigte Menschen
sitzen, welcher die Landesregierung über einer Weiterentwicklung
der Rechte von Behinderten berät
- Gesetzliche Etablierung der Behindertenanwaltschaft
- Verankerung von Zuschüssen für notwendige Hilfsmittel von
Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Der Beschluss über dieses neue Chancengleichheitsgesetz erfolgt gleichzeitig mit der Novellierung des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes. "Wir erbringen damit eine wichtige Vorleistung zur Einführung der im Herbst 2010 geplanten bundesweiten bedarfsorientierten Mindestsicherung", erklärt dazu Landesrat Christian Ragger. Dabei seien alle Eckpunkte des von Wien forcierten Entwurfes berücksichtigt worden.
Kärnten habe im Sinne der älteren Bevölkerung eine Sonderbestimmung. "Für Frauen über 60, die keinen eigenen Pensionsanspruch erworben haben, gibt es einen Zuschlag von 10 Prozent", erläutert LAbg. Trettenbrein.
Für LR Ragger hat auch dieses Gesetz eine Vorreiterfunktion. "Wir fassen alle Leistungen der Mindestsicherung an einer Stelle zusammen. Für die Mindestsicherung, die Wohnbedarfsbeihilfe, den Heizkostenzuschuss, die Schulbedarfsbeihilfe und den Teuerungsausgleich gilt das Prinzip des one stop shops. "Damit verwirklichen wir das, was auf Bundesebene im Rahmen des sogenannten Bürgerkontos in Diskussion steht", so Ragger.
Mit der Neuregelung wird auch der Zugang von Ausländern zur Mindestsicherung begrenzt. Deren Wartezeit wird von vier auf zwölf Monate erhöht, währenddessen sie die Grundversorgung beziehen können. Für jene Ausländer die keine Integrationsbereitschaft zeigen, damit ist vor allem die ernste Absicht gemeint, die deutsche Sprache zu lernen, gibt es eine Reduzierung auf sogenannte Kernleistungen der Mindestsicherung. Eine solche Vorgangsweise steht im Einklang mit EU-Richtlinien und wird zudem schon in den skandinavischen Ländern praktiziert.
Foto: BZÖ-Landtagsklub