Presseaussendung von: AK-Kärnten
Bereits jetzt werden für karitative Zwecke Spenden gesammelt. Doch Vorsicht: Dahinter können sich auch unseriöse Vereinigungen verbergen! Wer sich jedoch am Spendengütesiegel orientiert, geht auf Nummer sicher, rät die AK.
Winterzeit ist Spendenzeit, das wissen auch unseriöse Sammler. „Nur das Spendengütesiegel ist der Garant dafür, dass das Geld auch tatsächlich einem guten Zweck zugute kommt“, sagt Dr. Josefine TRAUNIK, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes. Das Gütesiegel erhalten nur jene Organisationen, die sich regelmäßig einer freiwilligen Kontrolle durch unabhängige Wirtschaftsprüfer unterwerfen.
Die Strategien der Spendenvereinigungen reichen von Angeboten zu Mitgliedschaften bis hin zu Bargeldsammlungen vor Ort. Bei einer so genannten Fördermitgliedschaft verpflichtet sich der Konsument zu einer wiederkehrenden Spendenleistung und erteilt gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die Spende bei seiner Bank. Die Sammlung von Bargeld ist nur mit einer Bewilligung der zuständigen Behörde zulässig. „Deshalb immer den Ausweis der Behörde zeigen lassen, auf dem der Veranstalter und Zweck der Sammlung ersichtlich ist“, rät TRAUNIK.
Tipps der AK
- Bei fehlendem Spendengütesiegel Jahresbericht über Aktivitäten anfordern.
- Vom Beitritt zu einer Fördermitgliedschaft kann man innerhalb einer Woche schriftlich zurücktreten.
- Eine Einzugsermächtigung kann bei Rücktritt innerhalb von acht Wochen widerrufen werden.
- Spenden an begünstigte Spendenempfänger können bis zu 10 Prozent des Vorjahreseinkommens als Sonderausgaben abgesetzt werden. Nähere Informationen unter www.bmf.gv.at