Damit wurde der Kräfteeinsatz im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Drittel erhöht.
Die Gedenkfeierlichkeiten finden seit nunmehr 68 Jahren am Loibacher Feld statt, bislang unter dem Rechtstitel des gesetzlich erlaubten Kultus. Nachdem der Diözesanadministrator der Diözese Gurk-Klagenfurt ja bekanntlich dem Ansuchen der Kroatischen Bischofskonferenz um Genehmigung der Bischofsmesse im Rahmen des Totengedenkens am Loibacher Feld nicht stattgegeben hat, findet diese Gedenkfeier heuer erstmals unter dem Titel des Versammlungsgesetzes 1953 statt. Der geplante Ablauf der Gedenkfeier bleibt allerdings mit einem Gebet am Gemeindefriedhof in Unterloibach, einer Heiligen Messe am Loibacher Feld und einer Kranzniederlegung unverändert bzw. analog zu den Gedenkfeiern der Vorjahre. Zur heurigen Gedenkfeier werden ca. 15.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, vorwiegend aus Kroatien, in geringer Anzahl auch aus Österreich, Deutschland und der Schweiz, erwartet.
Einsatztaktik
Der Einsatz der Polizei wurde auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Jahre geplant. Taktisch ist der Einsatz, unter Berücksichtigung der in der Strafprozessordnung (StPO) und im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) vorgegebenen Verhältnismäßigkeit, auf die 3D-Philosophie (Dialog, Deeskalation, Durchgreifen) ausgerichtet.
Das bedeutet, dass der Dialog und die Deeskalation zur Sicherheit aller anwesenden Menschen im Vordergrund stehen werden. Ausschreitungen, Tumulten oder gar Verletzungen soll damit bestmöglich entgegengetreten werden. Hier wird einerseits auf bereits erfolgte klärende Gespräche mit den Versammlungsverantwortlichen im Vorfeld verwiesen. Andererseits haben sich die beiden Elemente Dialog und Deeskalation beim Zusammentreffen großer Gruppen von Menschen bei zahlreichen Großveranstaltungen der Vergangenheit bestens bewährt.
Im Bedarfsfall, also bei der Missachtung der Gesetze bzw. wenn es zu Situationen kommen sollte, welche die öffentliche Sicherheit gefährden könnten, wird die Polizei – wie im Vorjahr – kompromisslos und rigoros Durchgreifen. Das beinhaltet auch die unverzügliche Festnahme bei Übertretungen nach dem Verbotsgesetz, und zwar bereits bei Vorliegen eines begründeten Anfangsverdachts. Von dem vor Ort anwesenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Klagenfurt können in solchen Fällen sofort Verfügungen getroffen werden. Zur Erhöhung der Handlungsfähigkeit werden auch heuer Bedienstete des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vor Ort sein.
Einhaltung des Abzeichen- bzw. Symbolegesetzes
Alle eingesetzten Bediensteten werden im Zuge der Einsatzvorbereitung zu diesen Gesetzen besonders gebrieft. Ihnen werden zudem via Handout und Smartphone die Versionen der verbotenen Symbole ausgegeben werden.
Weitere Versammlungen
Konkret wird es heuer zwei Versammlungen geben, die sich inhaltlich gegen die Gedenkfeier des Vereins Bleiburger Ehrenzug richten bzw. sich für ein Verbot dieser Versammlung einsetzen.
Um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unter Berücksichtigung der Wahrung der öffentlichen Sicherheit gewährleisten zu können, wurde den Versammlungsleitern ein Platz bzw. eine Route vorgegeben, welche ein direktes Zusammentreffen der unterschiedlichen Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer verhindern soll. Seitens der Polizei wird es dazu einen regelmäßigen Kontakt zu den Versammlungsverantwortlichen wie auch eine „zivile“ Aufklärung geben, um bei Nichtbeachtung der örtlichen Gegebenheiten rechtzeitig reagieren zu können.
Eingesetzte Kräfte
Es werden insgesamt rund 450 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz stehen. Damit wurde der Kräfteeinsatz im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Drittel erhöht. Der Grund dafür liegt einerseits darin, dass heuer ca. 15.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden (2018: ca. 10.000). Andererseits soll ein direktes Zusammentreffen der verschiedenen Versammlungsteilnehmerinnen und - teilnehmer ausgeschlossen und damit etwaige Provokationen oder gar Ausschreitungen verhindert werden.
Konkret werden dabei neben den Kräften aus dem Bereich des Bezirkspolizeikommandos Völkermarkt, dem Landeskriminalamt (LKA), der Landesverkehrsabteilung (LVA) und dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) noch
eingesetzt werden. Unter Berücksichtigung der bei Versammlungen dieser Größenordnung notwendig gewordenen Antiterrorkomponente werden Spezialisten des EKO-Cobra vor Ort sein.
Zur Unterstützung der zehn kroatisch sprechenden Bediensteten des LVT werden zwölf kroatische Polizeibedienstete beigestellt. Sollten Durchsagen an die Versammlungsteilnehmer und/oder die Bevölkerung erforderlich sein, wird ein taktisches Kommunikationsfahrzeug zum Einsatz gebracht werden.
Videoüberwachung
Bei allen drei gemeldeten Versammlungen wird als präventive Maßnahme, also um Strafdelikte bereits im Vorfeld zu verhindern, eine stationäre und auch mobile Videoüberwachung eingesetzt werden. Die Aufzeichnungen sollen auch der Ausforschung von Tatverdächtigen dienen und letztlich bei etwaigen Verfahren als Beweismittel verwendet werden. Die Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage des SPG und wird jeweils vor Ort angekündigt sein.
Verkehr
Zur Bewältigung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens werden – wie in den Vorjahren – Standposten und mobile Streifen der LVA eingesetzt werden. Die meisten Versammlungsteilnehmer reisen erfahrungsgemäß über den Grenzübergang Lavamünd an, es gibt einen ständigen Kontakt zu diesem und alle weiteren Grenzübergänge zu Slowenien. Gleichzeitig wird es einen Kontakt zum Grenzübergang Walserberg geben, um über möglicherweise weitere aus Deutschland einreisende Busse informiert zu sein. Insgesamt wird die Anreise mit ca. 100-150 Bussen, aber auch mit zahlreichen Pkws und Motorrädern erfolgen.
Anwesenheit der Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft hat sich mit einer Delegation für den 18. Mai zu den Versammlungen in Bleiburg bzw. am Loibacher Feld angekündigt, um das Verhalten der zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigen Organe im Sinne des § 148a Abs 3 Z2 B-VB zu beobachten.
Statistik der letzten drei Jahre
2016:
2017:
2018:
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv