Presseaussendung von: Landwirtschaftskammer Kärnten
Die heute in der Kärntner Landesregierung beschlossene Neuregelung der LK-Wahlordnung stärkt die bäuerlichen Familienbetriebe und ist ein Beitrag zu mehr Demokratie.
Klagenfurt, 18.05.2016 - Der Kärntner Landtag hat in einem Beschluss vom 26. November 2015 die Landesregierung aufgefordert, die Landwirtschaftskammerwahlordnung zu ändern. Die heute im Kollegium der Kärntner Landesregierung beschlossene Neuregelung sieht unter anderem ein Absenken des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre und eine Aufnahme der Altbauern in den Kreis der Wahlberechtigten vor. „Mit diesen Änderungen stärken wir den bäuerlichen Familienbetrieb. Jetzt dürfen auch die Altbauern und die Jungbauern wählen, sofern sie am Hof tätig sind und im Hofverbund leben. Damit haben wir eine Angleichung an die Landwirtschaftskammerwahlordnungen der anderen Bundesländer erreicht, die längst überfällig war“, so Landwirtschaftskammerpräsident ÖR Ing. Johann Mößler in einer ersten Reaktion.
Neu eingeführt wurde ein vorgezogener Wahltag und auch die Erstellung des Wählerverzeichnisses wurde neu geregelt. Unverändert bleibt die Abwicklung der Wahlen durch die Gemeinden, wie auch in anderen österreichischen Bundesländern durchaus üblich. Die Kostenrückerstattung an die Gemeinden wurde jedoch auf neue Beine gestellt. „Die Einführung des Vorwahltages bedeutet ein Mehr an Demokratie. Die Abrechnung mit den Gemeinden erfolgt nun pro Wahlberechtigtem und zeitnah nach der Erstellung der Wählerverzeichnisse. Das bringt mehr Transparenz und Fairness in der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und der Kammer“, betont der LK-Präsident.
Seitens der FPÖ wurde im Anschluss an die Regierungssitzung medial Kritik - vor allem an der Definition der Wahlberechtigten - geäußert. Die neue Wahlordnung sieht vor, dass auch enge Familienmitglieder wählen dürfen, sofern sie am Hof mitarbeiten und im Hofverbund leben. Dies war auch bisher so, allerdings wurden betreffend die Mitarbeit am Hof Präzisierungen und juristische Klarstellungen getätigt. Im Hinblick die Forderung der FPÖ, wonach nur Personen mit Pflichtversicherung in der Sozialversicherung der Bauern und Umlagepflicht in der Landwirtschaftskammer wahlberechtigt sein sollen, betont der Präsident der LK Kärnten, dass es so zu einem Ausschluss vor allem der Bäuerinnen vom Wahlrecht kommen würde: „Es war mein Wunsch, dass alle, die am Betrieb mitarbeiten, auch mitentscheiden dürfen. Das betrifft insbesondere die Bäuerinnen. Viele Bäuerinnen sind nicht Besitzerinnen, daher auch nicht umlagepflichtig und auch nur am Hof mitversichert. Diesen nun die Wahlberechtigung quasi abzuerkennen, halte ich für völlig falsch!“, so der Landwirtschaftskammerpräsident.
Kritik seitens der FPÖ wurde auch am Altbauernwahlrecht geäußert. Dazu Präsident Mößler: „Die Wiedereinführung des Altbauernwahlrechts war mir ein Herzensanliegen. Dieses Wahlrecht gibt es, bis auf Tirol, in jedem Bundesland Österreichs und ist ein Zeichen des Respekts gegenüber der Vorgängergeneration, die nach wie vor am Hof mitarbeitet und auch Leistungen der Landwirtschaftskammer in Anspruch nimmt.“ Auch die mitarbeitenden Hofnachfolger auszuschließen, hält der Kammerpräsident für falsch: „Die Hofnachfolge ist so schon schwer genug. Ich möchte, dass sich auch die Jungen möglichst früh verantwortlich fühlen!“
Einer seitens der FPÖ angedrohten Klage gegen die LK-Wahlordnung aufgrund einer vermuteten Verfassungswidrigkeit sieht Präsident Mößler gelassen entgegen, seien doch alle Anregungen aus der Begutachtung durch den Verfassungsdienst des Landes Kärnten geprüft, berücksichtigt und eingearbeitet worden, weshalb davon auszugehen ist, dass die Wahlordnung verfassungskonform beschlossen wurde.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv