Presseaussendung von: AK Kärnten
Wer in einen der EU-Staaten reist und auf seinem Handy oder Laptop mobiles Internet nutzt, wird oft mit horrenden Rechnungen konfrontiert. Schuld daran sind die sehr hohen Roamingpreise. Eine neue EU-Verordnung bringt nun eine Verbesserung und mehr Schutz für Konsumenten.
Seit 1. März müssen Mobilfunkbetreiber eine Kontrollfunktionsmöglichkeit für Datenroamingdienste anbieten. Die Anbieter sind demnach verpflichtet, einen oder mehrere Höchstbeträge für einen bestimmten Nutzungsraum – ausgedrückt in Datenvolumen oder einem Geldbetrag – festzulegen. Die neue Verordnung sieht vor, dass dem Kunden ein SMS oder E-Mail übermittelt wird, sobald 80 Prozent eines vereinbarten Betrages bzw. des entsprechenden Datenvolumens aufgebraucht sind.
„Allerdings darf der Höchstbetrag von 60 Euro bzw. einem diesen Betrag entsprechendes Datenvolumen nicht überschritten werden“, informiert Dr. Josefine TRAUNIK, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes. Entscheidet sich der Kunde bis 1. Juli nicht bewusst für einen Höchstbetrag, gilt ab diesem Zeitpunkt automatisch der Höchstbetrag von 60 Euro bzw. das damit zu bezahlende Datenvolumen.
Wird das vereinbarte Limit erreicht, muss der Betreiber eine zusätzliche Meldung an den Kunden übermitteln, um ihm mitzuteilen, dass der Betrag zur Gänze verbraucht ist. Der Konsument ist ebenfalls darüber zu informieren, welche Kosten für jede weitere Nutzung anfallen und wie er die weiteren Datenroamingdienste nutzen kann. „Reagiert der Kunde nicht, muss der Betreiber die Verrechnung und Erbringung der Dienste sofort einstellen“, erklärt TRAUNIK.
Schutz im Inland
Die Kosten für die Internetnutzung können auch im Inland explodieren. Anbieter werben mit freien Datenmengen oder vermeintlich kostenlosen Diensten, aber beim Erhalt der Rechnung kommt der Schock. Die freie Datenmenge wurde überschritten und schon sitzt man in der Preisfalle. Sehr oft nutzen Jugendliche das Internet, ohne zu wissen, wie schnell die Datenmenge verbraucht sein kann. Eltern, die die Rechnung begleichen müssen, können sich die immensen Rechnungsbeträge nicht erklären. Der Gesetzgeber ist auch hier gefordert, entsprechende Regelungen zu treffen, fordern die AK-Konsumentenschützer.