Presseaussendung von:Bürgermeister Christian Scheider
Nationalrat wird betraut, rechtliche Rahmenbedingungen als Alternative zur gesetzlichen Pragmatisierung zu schaffen
Klagenfurt - Mit den Stimmen der FPK-und SPÖ‐Senatsmitglieder wurde am Dienstag eine Resolution gegen die in der Bundesverfassung verankerte Beamten-Pragmatisierung an den Nationalrat verabschiedet. Bürgermeister Christian Scheider initiierte die Resolution, nachdem es seitens mehrerer Fraktionen zum Widerstand gegen eine angedachte Pragmatisierung der Magistratsdirektorin gekommen war: „Wir sind bemüht, für rechtskonforme Verhältnisse zu sorgen. Alle übrigen 14 Statuarstädte Österreichs verfügen über pragmatisierte Magistratsdirektoren. Die Diskussion in Klagenfurt hat die Diskrepanz zwischen Einhaltung der Bundesverfassung und Organisation einer modernen, kostensparenden und effizienten Verwaltung erneut aufgezeigt, daher auch diese Resolution an das zuständige Gremium“, erklärt Scheider.
Verwundert zeigte sich der Bürgermeister über das Verhalten der Stadt-ÖVP, die die Resolution, welche auch von der Gemeindeabteilung des Landes geprüft wurde, nicht unterfertigte: „Im Vorfeld zwar scharf zu kritisieren, sich dann aber nicht der Resolution anzuschließen, zeigt einmal mehr, dass die ÖVP nicht an Lösungen mitarbeiten, sondern lediglich quertreiben will.“ Dies sei ein weiterer Beweis für die unglaubwürdige Vorgangsweise und Verzögerungstaktiken der ÖVP.
Ziel der Resolution müsse es jetzt sein, rechtliche Rahmenbedingungen als Alternative zur gesetzlich vorgeschriebenen Pragmatisierung zu schaffen, die in Zukunft für alle Gemeinden, Städte und den Bund gelten sollten. Scheider: „Auch die breite Öffentlichkeit sieht die Pragmatisierung Öffentlich-Bediensteter bereits seit längerem als ungerecht und überholt an. Hier besteht großes Potential, um Steuergeld und Bürokratie einzusparen.“ Der Bürgermeister verwies auf weitere Problemfelder der Pragmatisierung, die sich hinsichtlich der eingeschränkten Flexibilität in der Personalbewirtschaftung, dem eigenen Pensionsrecht und der Parallelität mehrerer gleichzeitig geltender Dienstrechte, die zu wesentlichen Administrationsbelastungen in den Personalverwaltungen führen, ergeben würden.
Foto: Büro BGM Christian Scheider