Presseaussendung von: TIKO
Auf Initiative des Landestierschutzvereins Kärnten hin und in Kooperation mit verschiedenen Tierschutzvereinen werden vom 24. Jänner – 12. Februar 2017 wildlebende, scheue Streunerkatzen (keine Haus- oder Bauernhofkatzen) eingefangen und kastriert.
Im Jahr 2016 organisierte das TiKo bereits zwei Kastrationsaktionen und konnte dabei rund 400 wildlebende, scheue Streunerkatzen kastrieren. Diese Aktionen tragen erheblich dazu bei, die Population der wildlebenden, scheuen Streunerkatzen zu reduzieren. Doch auch private Haushalte sowie Landwirte sind aufgerufen sich an die gesetzliche Kastrationspflicht (seit 1. April 2016 in Kraft) zu halten. Denn auch die unkontrollierte Vermehrung von unkastrierten Hauskatzen hat zugenommen. Nahezu täglich bringen Tierfreunde ungewollte Kitten ins Tierheim - ein Besitzer oder die Mutterkatze ist meist nicht auffindbar.
Gefahren und Probleme für Tierheime
Die unkontrollierte Vermehrung von wildlebenden, scheuen Streunerkatzen bringt für alle Tierheime des Landes große Probleme mit sich. „Wenn man davon ausgeht, dass ein Katzenpaar pro Jahr zweimal Junge bekommt und je drei Katzenbabies überleben, dann ergibt das nach fünf Jahren 12.080 Katzen.“, erklärt Frau Dr. Evelin Pekarek die Notwendigkeit der Kastrationsaktion.
Bei diesen wildlebenden, scheuen Streunerkatzen handelt es sich ursprünglich um Hauskatzen, die nicht mehr von Menschen gehalten wurden. Deren Nachkommen sind in der Prägephase nicht mehr vom Menschen sozialisiert. Die Tiere schlagen sich hungernd und krank durchs Leben. Immer wieder melden sich besorgte Menschen und machen Tierheime auf solche Katzen aufmerksam. Für alle Tierheime stellt die Aufnahme dieser Katzen jedoch eine große Belastung dar, denn eine Vermittlung wird schwierig. Es drohen Überfüllungen durch viele Kitten die untergebracht werden müssen. Tierheime stoßen hier schnell an Ihre Grenzen. Erfahrungen zeigen auch, dass dabei viele Krankheiten in Tierheime gelangen können. Wildlebende, scheue Streunerkatzen sind häufig Träger von Parasiten. Eine unkontrollierte Ausbreitung dieser Katzen bedeutet auch eine Ausbreitung von Infektionskrankheiten!
Diese Krankheiten gefährden dann auch Haus- und Hofkatzen, die auf wildlebende, scheue Streunerkatzen Katzen treffen. Eine Einschränkung der Vermehrung von wildlebenden, scheuen Streunerkatzen liegt also auch im Interesse der Katzenhalter, die um das Wohlergehen der eigenen Hauskatze besorgt sind. Durch die regelmäßigen Kastrationsaktionen und die gesetzliche Verordnung, hoffen alle Tierschutzvereine in einigen Jahren eine spürbare Entlastung zu erreichen.
Wie kann ich helfen?
Da das Tierschutzkompetenzzentrum alle medizinischen Kosten trägt, bitten wir um Spenden. Auch wenn es nur kleine Beträge sind, jeder Euro ist eine große Hilfe.
Kennwort: „Kastrationsprojekte“
Spendenkonto: Austrian Anadi Bank
IBAN: AT96 5200 0000 0400 9991
BIC: HAABAT2KXXX
Wann sind die Kastrationsaktionen 2017?
1.Kastrationaktion: 24. Jänner – 12. Februar
2.Kastrationaktion: 09. Oktober – 29. Oktober
Wo? Im Tiko / Judendorferstraße 46 – 9020 Klagenfurt
Bekanntgabe von Streunerplätzen: 0463 / 43541 oder office@tiko.or.at
Foto: KK