Seitens des Bürgermeisters der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten werden in letzter Zeit die Berichterstattungen über die nahende Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl in den Kärntner Medien verfolgt. Hierbei ist ihm aufgefallen, dass ein wesentlicher Aspekt der ordnungsgemäßen Durchführung einer Briefwahl gar nicht bzw. nur selten der Allgemeinheit kommuniziert wird.
Gemäß § 56a Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung hat der Wähler / die Wählerin auf der Wahlkarte durch Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass er /sie die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Die Stimmabgabe ist nichtig, wenn die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte fehlt.
Abgegebene Wahlkarten müssen unterschrieben werden, damit sie auch gezählt werden können.
Foto: Mein Klagenfurt