Presseaussendung von: Stadtpresse Klagenfurt
Aufgrund anhaltender Trockenheit wurde eine bestehende Ausnahmeregelung für Silvesterfeuerwerk heute aufgehoben. Damit gilt im Stadtgebiet ein Verbot für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2.
Bisher bestand für Klagenfurt in der Nacht von Silvester auf Neujahr in der Zeit von 23:30 bis 0:30 eine Ausnahmeregelung für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 in bestimmten Teilen des Ortsgebietes. Um in Hinblick auf die Wetterlage die Feinstaubbelastung und Brandgefahr in der Landeshauptstadt nicht noch zusätzlich zu erhöhen, hat Bürgermeisterin Dr. Maria-Luise Mathiaschitz in Übereinstimmung mit dem Berufsfeuerwehrkommandanten Ing. Gottfried Strieder diese bestehende Verordnung am Dienstag aufgehoben. Damit gilt wieder das im Pyrotechnikgesetz 2010 geregelte Verbot für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände (Kategorie F2). Klagenfurt folgt damit dem Beispiel von Bezirksstädten wie Villach und Spittal.
Es ist ein weiterer Schritt, der aufgrund des heurigen extrem trockenen Winters in Klagenfurt gesetzt wurde. Schon vor einer Woche ist wegen Waldbrandgefahr per Verordnung jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald verboten worden. „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Brandgefahr raten wir davon ab, in allen waldnahen Flächen der Landeshauptstadt ohne Rücksicht auf die Kulturgattung, Feuerwerke der Klasse F2 abzuschießen“, erklärt Strieder. Er verweist weiters darauf, dass die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder- und Altersheimen sowie Tierheimen generell verboten ist.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv