Presseaussendung von: StR Umlauft
Zahlreiche Gäste informierten sich auf Einladung der KPMG Alpen-Treuhand und der BKS Bank im St. Veiter Fuchspalast über die Änderungen beim Bankgeheimnis. Zudem erfuhren sie, wie sie sich am besten auf die Registrierkassenpflicht vorbereiten können.
St. Veit, 24. November 2015. „Das Bankgeheimnis bleibt bestehen“, beruhigte Bernd Berger, Leiter der BKS Bank-Direktion Kärnten, zahlreiche Gäste beim Vortrag „Der gläserne Steuerzahler – wackelt das Bankgeheimnis?“. Dennoch muss man sich auf viele Veränderungen einstellen. „Durch das Kontenregister wird der einzelne Bankkunde für die Steuerbehörden transparenter. Es werden von den Banken keine Umsätze und Kontostände gemeldet. Aber auch die Art und Anzahl der Konten, Sparbücher und Depots lässt gewisse Rückschlüsse zu“, so Berger. Handlungsbedarf besteht für Kunden beim Kontenregister keiner. Zudem erklärt Berger, dass bestimmte Kapitalzu- und –abflüsse ebenfalls von Banken gemeldet werden müssen. Ziel der Maßnahmen sei es, eine höhere Steuerehrlichkeit beim Bürger zu erreichen.
Berger: „Ihrer Hausbank können Sie weiter vertrauen“
Berger betont, dass die Banken nur das melden würden, wozu sie gesetzlich verpflichtet sind: „Selbstverständlich können Kunden ihrer Hausbank nach wie vor vertrauen. Ihre Geldangelegenheiten sind bei uns weiter in sicheren Händen.“ Auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Walter Zenkl von der KPMG Alpen-Treuhand GmbH beruhigt die Vortragsgäste: „Im Bereich der Veranlagung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer steht eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses nur dann offen, wenn die Abgabenbehörde Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hegt. Vorgelagert sind jedenfalls Maßnahmen des Rechtschutzes.“
Zenkl: „Belegerteilungspflicht senkt Manipulationsmöglichkeiten“
Doch nicht nur die Banken sind künftig gefordert. Die meisten Unternehmer müssen künftig eine Registrierkasse einsetzen. Dazu Zenkl: „Eine Registrierkasse neuer Prägung kann zweifellos nur das manipulationssicher verschlüsseln, was zuvor auch erfasst wurde; dies soll unter anderem die Belegerteilungspflicht sicherstellen.“ Er rät jedenfalls, sich rechtzeitig kaufmännisch und organisatorisch vorzubereiten.
Tipps aus erster Hand holten sich u.a. Bezirkshauptfrau Claudia Egger-Grillitsch, Wolfgang Glösl (Würth), die Landwirte Franz Kurath, Veit Prettner, Peter Rauscher und Albert Wutscher, Steuerberater Michael Singer (Aicher und Partner) sowie Mario Rauter (Bürotechnik Rupprecht).
Foto: Dietmar Wajand/KK