Presseaussendung von: Büro LR Kaiser
LR Kaiser: Mit berufsbegleitender, verkürzter Ausbildung im gehobenen Dienst für die allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege für PflegehelferInnen wird zukünftigem Bedarf an Fachkräften vorzeitig Rechnung getragen!“
Das Landeskrankenhaus Wolfsberg wird zum Ausbildungsort für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer. Das gaben Gesundheitsreferent LR Peter Kaiser und LR Christian Ragger heute, Montag, bekannt. Die Möglichkeit zur Ausbildung zur diplomierten Pflegefachkraft steht Pflegehelferinnen und Pflegehelfern aus dem bereich privater Pflegedienstleister offen. Bei einer Informationsveranstaltung am Samstag informierten Kaiser und Ragger das Direktorium und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LKH Wolfsberg.
„Aufgrund der demografischen Entwicklung reagieren wir mit diesem zusätzlichen Ausbildungslehrgang rechtzeitig auch den zu erwartenden Mehrbedarf an Pflegefachkräften“, betont Kaiser. Laut statistischen Berechnungen nehme die Zahl der über 65 jährigen Kärntnerinnen und Kärntner bis zum Jahr 2025 um 33.000 zu. „Neben den Ausbildungslehrgängen an den gesundheits- und Krankenpflegeschulen in Klagenfurt und Villach sorgen wir mit dem neuen Lehrgang am LKH Wolfsberg für eine gesicherte, qualitativ hochwertige Versorgung pflegebedürftiger Menschen“, so Kaiser.
Die dreijährige, berufsbegleitende verkürzte Ausbildung im gehobenen Dienst für die Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege für PflegehelferInnen beginnt am 19. April 2010. Insgesamt werden 18 Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen.
Aufnahmevoraussetzungen sind der Nachweis über eine Tätigkeit in einem 100%igen Dienstverhältnis als PflegehelferIn durch zwei Jahre in Vollbeschäftigung oder entsprechend länger bei Teilzeitbeschäftigung, die zur Erfüllung der Berufspflichten im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erforderliche gesundheitliche Eignung, die zur Erfüllung der Berufspflichten im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erforderliche Vertrauenswürdigkeit sowie die Teilnahme am Auswahlverfahren.
Über die Aufnahmen der BewerberInnen entscheidet die nach § 55 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997 idgF, gebildete Aufnahmekommission.
Der Beschluss über die Auswahl der AufnahmewerberInnen hat unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gesundheits- und Krankenpflegeberufes zu erfolgen.
Die Bewerbungsfrist endet am 31.12.2009.
Nähere Auskünfte können unter der Telefonnummer:
Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Klagenfurt: 0463/538, DW 22511, 22541, 22544, eingeholt werden.
Download des Bewerbungsbogens über das Internet: http://www.ausbildungszentrum.ktn.gv.at
Foto: Büro LR Kaiser