Presseaussendung von: AK-Kärnten
Eine Nachzahlung von 13.500 Euro hat die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN für einen 45-jährigen Oberkärntner erkämpft. Er war als Leiharbeiter jahrelang ausgenutzt worden. „Leider kein Einzelfall. Leiharbeiter werden sehr oft finanziell falsch eingestuft und erhalten Zulagen nicht, die ihnen zustehen“, betonen die AK-Juristen und raten: Im Zweifel den Arbeitsvertrag überprüfen lassen!
In Österreich gibt es rund 80.000 Leiharbeiter, 4.000 davon in Kärnten, Tendenz steigend. Leiharbeiter werden von so genannten Verleihfirmen für einen bestimmten Zeitraum an andere Betriebe überlassen. Der Bauarbeiter Johannes U. aus dem Bezirk Spittal war im Auftrag seiner „Überlasser-Firma“ drei Jahre lang für verschiedene Baufirmen tätig. Dass mit der Lohnabrechnung etwas nicht stimmt, diesen Verdacht hatte er schon nach kurzer Zeit. „Es wurde mir immer mehr versprochen, als ausbezahlt. Aber meine Nachfragen beim Arbeitgeber blieben erfolglos und der Lohnzettel war für mich kaum zu entschlüsseln“, berichtet der Betroffene, der sich schließlich an die AK wandte.
AK-Rechtsexpertin Dorothea PERAUER machte für den Dienstnehmer offene Entgeltansprüche für das laufende Dienstverhältnis geltend. „Herr U. war statt als Fachkraft als Hilfsarbeiter eingestuft. Die Firma hat Überstunden und Kilometergeld nicht bezahlt. Auch die Urlaubs- und Schlechtwetterabrechnung war zum Teil falsch“, fasst PERAUER die gravierendsten arbeitsrechtlichen Verstöße zusammen.
Erst durch das Einschreiten der AK wurden Lohnnachzahlungen geleistet. Allerdings hat die Firma Herrn U. zeitgleich mit der Korrektur der Abrechnung umgehend gekündigt. Die ARBEITERKAMMER hat die Geldforderungen ausgedehnt und letztendlich für den Oberkärntner einen Betrag von rund 13.500 Euro erstritten.
„Fälle wie dieser passieren immer wieder. Unregelmäßigkeiten kommen beim Personalleasing leider sehr häufig vor“, kritisiert der Leiter der AK-Bezirksstelle Spittal, Andreas GAGGL. „Vor allem falsche Lohn- und Gehaltseinstufungen zu Lasten der Beschäftigten stehen nahezu auf der Tagesordnung“, betont GAGGL und appelliert an Leiharbeiter, im Zweifelsfall ihren Arbeitsvertrag und die erste Abrechnung bei der AK überprüfen zu lassen.
Weiters habe sich bei vielen Betrieben die Praxis eingebürgert, Leiharbeiter nicht nur zum Abdecken von Produktionsspitzen, sondern als günstige Dauerarbeitskräfte einzusetzen, kritisiert die ARBEITERKAMMER. Daher verlangt die AK eine Gesetzesänderung, die festlegt, dass die Zahl der Leiharbeitskräfte in einem Betrieb nicht mehr als zehn Prozent der Stammbelegschaft ausmachen darf und Leiharbeiter nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten unbefristet übernommen werden müssen.
AK-Hotline Arbeitsrecht 050 477-1000