Gartenerde, Fernseher, Computer, große Haushaltsgeräte, Fahrräder, Möbel, Heimwerker-Großgeräte, Gartenmöbel, Sport- und Babybekleidung, Poolzubehör und Fitness-Großgeräte werden aus dem Sortiment genommen.
Die Frage ist, welche Produkte dienen der Grundversorgung und welche nicht. Supermärkte dürfen ihren Betrieb aufrecht erhalten, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewähreisten. Gehören aber Artikel wie Gartenerde, Möbel, Fernseher, etc. zur Grundversorgung? Supermärkte verkaufen auch diese Produkte, oder entsteht durch die Coronakrise ein Wettbewerbsvorteil für Supermärkte zu Lasten anderer Branchen die nicht geöffnet haben dürfen? Juristisch wird die Klärung dieser Frage noch länger dauern, denn Händler, die sich durch die Situation benachteiligt fühlen, haben schon erste Klagen eingebracht.
Um die angespannte Stimmung nicht weiter anzuheizen, haben sich die großen Lebensmittelketten auf einen gemeinsamen „Solidaritätsakt“ geeinigt, indem sie von sich aus auf den Verkauf sogenannter Non-Food-Produkte ab Karsamstag verzichten.
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