Presseaussendung von: Grüne Klagenfurt
Stadtrat Frank Frey: Dass Versäumtes beim Stadion nachgeholt werden muss, ist kein Wunschprogramm der AnrainerInnen, sondern hat nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten erfolgen. Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofes ist abzuwarten.
Klagenfurt (17.09. 2015) 2011 entschloss sich die Politik mehrheitlich für die Permanentmachung und gegen den bis dahin vertraglich fixierten Rückbau des EM-Wörtherseestadions von 30.000 auf 12.000 Plätze. „Die Behörden entschieden damals, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei – aus Sicht der Grünen nicht nachvollziehbar. Man hat einen Feststellungsbescheid erlassen, wo niemand Einsprüche erheben konnte. Leider hat erst der oberste Verwaltungsgerichtshof an die Spielregeln, die in einem demokratischen Rechtsstaat gelten, erinnern müssen“, betont heute der Grüne Stadtrat Frank Frey.
Er wünsche sich jetzt „rasch Rechtssicherheit, damit für die Stadt kein weiterer finanzieller Schaden entsteht.“
„Der Baubescheid für die Permanentmachung ist ungültig – das hat das Höchstgericht so entschieden. Jetzt liegt der Ball beim Landesverwaltungsgerichtshof, der nun binnen sechs Monaten entscheiden muss“, so Frey. „An einer UVP wird dieses Mal wohl kein Weg vorbei führen. Hätte man schon 2011 erkannt, dass eine Permanentmachung UVP-pflichtig gewesen wäre, wäre das Stadion jetzt entweder längst zurück gebaut oder die Oberränge kein Schwarzbau. Dass nun Versäumtes nachgeholt werden muss, ist jedenfalls kein Wunschprogramm und auch keine Forderung der AnrainerInnen, sondern hat nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu erfolgen. Auch wenn das einige noch immer nicht wahrhaben wollen und die Tatsachen verdrehen“, macht Frey klar.
Foto: Grüne Klagenfurt