Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Katastrophenschutzpläne und Seen-Verbauung im Umweltausschuss
Klagenfurt. (12.10.2017) - „Wenn ein 150-jähriges Hochwasser die Schutzwirkung der Dämme überfordert, sind genaue Evakuierungspläne für die Bevölkerung lebenswichtig“, erklärt der Grüne-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Umweltausschusses Michael Johann bei der heutigen Sitzung des Umweltausschusses des Kärntner Landtags. Um wirksame Notfallmaßnahmen bei schweren Naturkatastrophen vorzubereiten, haben die Grünen im Kärntner Landtag beantragt, Katastrophenschutzpläne für 60 Kärntner Gemeinden zu erstellen.
Die Initiative wurde heute im Umweltausschuss von den Auskunftspersonen der Fachabteilung und der Zivilschutzorganisationen begrüßt. In Hermagor gibt es bereits ein erstes Modellprojekt „Die Erstellung eines Katastrophenplans für eine Gemeinde kostet zwischen 10.000 bis 15.000 Euro. Das ist nicht viel, weil durch einen einzelnen ausgebauten Keller, der durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen nicht überschwemmt wird, ein Schaden Kosten in dieser Größenordnung vermieden werden kann. Insgesamt werden 650.000.- Euro benötigt, wobei sich der Bund beteiligen würde“, berichtet Johann.
„Bisher war es allerdings nicht möglich, diese Summe bei Gemeinden und Katastrophenschutzreferat aufzutreiben“, beklagt Johann. „Es wäre tragisch, wenn erst wieder eine Hochwasserkatastrophe wie 2012 passieren muss, damit bei der Vorbeugung vor Katastrophen etwas in die Gänge kommt.
Auf der Tagesordnung stand auch ein Antrag der Grünen, der die Kärntner Landesregierung auffordert, ein regionales Entwicklungsprogramm zur Verhinderung der Seen-Verbauung zu entwickeln. Landesrat Holub zeigte sich besorgt ob der Errichtung von Seeeinbauten, der Zerstörung der Uferstreifen und der Verbauung entlang der Kärntner Seen. Der Maria Wörther Vizebürgermeister Robert Schmidhofer zeigte auf, dass von Seiten der Investoren ein starker Druck auf die Gemeinden ausgeübt werde. Die VertreterInnen der Bürgerinitiativen forderten verbindliche gesetzliche Maßnahmen gegen die überbordende Errichtung von Zweitwohnsitzen. „Hier bedarf es effektiver Maßnahmen, um die Umgehung entsprechender Widmungen durch die nachträgliche Umwidmung von Haupt- in Nebenwohnsitze zu verhindern“ erklärt Johann.
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