In anderen Ländern wurde bereits ein Deckel für Spritpreise eingeführt. „Die Energieversorgung ist ein Teil der Grundversorgung, deshalb ist es Aufgabe des Staates, dass sie für alle leistbar bleibt“, so Goach und äußert sich kritisch gegenüber der Liberalisierung und Privatisierung des Energiemarktes: „Es braucht mehr Transparenz für Verbraucher. Wichtig wäre auch ein Preismonitoring durch das Wirtschaftsministerium, um ungerechtfertigte Preiserhöhungen aufzudecken.“
Aktuell aus der Beratung – Strompreiserhöhung belastet Kärntner enorm:
Fall 1: Strompreiserhöhung ums Dreifache bei Familie
Eine Familie aus Klagenfurt hat durch mehrere Kinder einen höheren Stromverbrauch mit 7.533 kWh pro Jahr. Durch einen Stromlieferantenwechsel vor zwei Jahren konnten sie die Stromkosten bisher etwas reduzieren. Doch nun erhöht der Stromlieferant mit 1.6.2022 den Arbeitspreis massiv von 6,96 Cent auf 33,48 Cent/kWh brutto. Damit steigt die monatliche Teilzahlung für Strom von 100 Euro auf 282 Euro fast um das Dreifache! Auch ein Wechsel zurück zum lokalen Stromlieferanten bringt derzeit keine Ersparnis, da der Arbeitspreis für Neukunden bei 38 Cent/kWh brutto liegt und damit die monatliche Teilzahlung bei 305 Euro liegen würde.
Fall 2: Kein Nachfolgetarif für Erben
Die Mutter einer Spittalerin ist vor Kurzem verstorben und hat das Haus mit Wärmepumpe ihrer Tochter vererbt. Die Mutter hatte – aufgrund einer Wärmepumpe – einen Stromverbrauch von 12.000 kWh pro Jahr. Mit dem Bestandskundentarif des lokalen Lieferanten hätte die Mutter aktuell monatliche Teilzahlungen von 216 Euro für Strom gehabt. Wenn die Familie den Strom beim lokalen Lieferanten neu anmeldet, dann erhält sie den Neukundentarif und muss mit 538 Euro monatlichen Teilzahlungen mit mehr als dem Doppelten für Strom rechnen.
Fall 3: Doppelter Strompreis bei Umzug in neue Wohnung
Feldkirchner zieht von seiner 75 m² Wohnung in der gleichen Straße, in eine gleich große neuere Wohnung um. Er liegt mit 3.500 kWh pro Jahr für Warmwasser und Haushaltsstrom genau in Höhe des durchschnittlichen Haushaltsverbrauchs bei Strom. In seiner derzeitigen Wohnung zahlt er aktuell 80 Euro an den lokalen Stromlieferanten. Durch den Umzug verliert er seinen Bestandskundentarif und müsste als „Neukunde“ mit mehr als dem Doppelten, mit 164 Euro monatlicher Teilzahlung für Strom rechnen