Bürgermeister Christian Scheider hält dazu fest, dass der Basisvertrag von Magistratsdirektor Dr. Peter Jost bereits seit dem Jahr 2000 besteht. Im Jahr 2001 folgte ein Zulagenbeschluss. Zudem wird das Gehalt von Dr. Jost, wie bei jedem anderen Magistratsmitarbeiter auch, indexiert. „Das Gehaltssystem von Magistratsdirektor Dr. Jost hat sich aus diesen einstimmigen Beschlüssen von 2000 und 2001 ergeben“, so der Bürgermeister.
Was die Überstundenregelung von Dr. Jost betrifft, so hat es bereits unter Bürgermeister Scheucher eine temporäre Überstundenregelung gegeben. Im Jahr 2014, nachdem Dr. Jost wieder in den Dienst als Magistratsdirektor zurückgekehrt ist, beanspruchte er dieselbe Überstundenregelung, die mit Mag. Koroschetz in ihrer Funktion als Magistratsdirektorin ausgemacht wurde, auch für sich. „Dem habe ich nicht zugestimmt, stattdessen wurde eine eingeschränkte Überstundenregelung vereinbart, die bis heute gilt“, stellt Scheider klar. „Diese Überstundenregelung hat Dr. Jost auch meiner Nachfolgerin, Bürgermeisterin Mathiaschitz, unterbreitet und wurde von ihr auch so übernommen.“
Da das Gehalt von Dr. Jost seit Monaten zu ständigen Diskussionen führt, sollen die Gehälter mit den anderen Magistratsdirektorinnen und Magistratsdirektoren verglichen werden, so Scheider.