Start der Steuerspartage der AK am 26. Februar: Telefonische Beratung ab jetzt buchbar!
Die AK Kärnten startet am 26. Februar mit den Steuerspartagen am Telefon und dehnt ihr kostenloses Steuerservice bis einschließlich 13. April sogar auf Freitagnachmittag und Samstag aus. Neu: Auf kaernten.arbeiterkammer.at/steuer sind Termine online buchbar! AK-Präsident Goach: „Gerade in Zeiten der Teuerung zahlt es sich doppelt aus, den Steuerausgleich zu machen. Wir haben nicht nur alle wichtigen Steuertipps parat, auf Wunsch erledigen wir im Zuge der telefonischen Beratung – über FinanzOnline – auch den Steuerausgleich!“
„Holen Sie Ihr Geld zurück!“, lautet der alljährliche Appell der AK Kärnten. „Jeder Euro zählt! Ob Familienbonus, Homeoffice oder Pendlerpauschale: Wir beraten unsere Mitglieder unkompliziert und kostenlos“, ruft Goach zum Steuersparen auf.
Beratung am Telefon
Bernhard Sapetschnig, Bereichsleiter Finanzen in der AK, definiert das Service: „Entweder man holt sich telefonische Auskunft zu Steuerfragen oder man vereinbart einen Beratungstermin. Unsere Steuerexperten rufen zurück, und während des Telefonats kann auf Wunsch hin über FinanzOnline der Steuerausgleich erledigt werden. Man braucht weder Computer noch Internet, nur den FinanzOnline-Code!“ Nicht vergessen: Der Steuerausgleich kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden; heuer für die Jahre 2019 bis 2023. Kärntenweite telefonische Beratung: 050 477-3002
Steuersparen schnell und einfach am Telefon
Bis einschließlich 13. April: auch Freitagnachmittag und Samstag! Terminvereinbarung online: kaernten.arbeiterkammer.at/steuer oder am Telefon für Ihre Region: MO bis DO: 7.30 - 16.30 Uhr und FR 7.30 - 12 Uhr
Unterlagen bereithalten
„Wer beim telefonischen Beratungstermin den Steuerausgleich von uns erledigt haben möchte, benötigt seine Steuerunterlagen und die persönliche Zugangskennung für FinanzOnline. Pendler sollten außerdem die Ergebnisse des Pendlerrechners bereithalten. Wer Unterhalt bzw. Alimente für Kinder bezahlt hat, brauch zudem Unterlagen zu den tatsächlich bezahlten Unterhaltsleistungen“, fasst Sapetschnig zusammen.
Wichtige Abschreibposten
Ab 2023 werden verschiedene Sozialleistungen jährlich an die Teuerungen angepasst: Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag hat sich für 2023 von 494 Euro auf 520 Euro für ein Kind und von 669 Euro auf 704 Euro für zwei Kinder erhöht. Der Mehrkindzuschlag wurde für 2023 von 240 Euro auf 254,40 Euro jährlich erhöht. Das Pendlerpauschale wurde infolge der hohen Treibstoffkosten von Mai 2022 bis Juni 2023 vorläufig um 50 Prozent erhöht. Wer so wenig verdient, dass er keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, bekommt aufgrund der Negativsteuer 2023 bis zu 1.105 Euro rückvergütet. Für Pendler sind sogar bis zu 1.250 Euro möglich.
Hilfe im Web und mit Broschüren
Ob Onlinerechner, Formulare, Musterbriefe, der Brutto-Netto-Rechner sowie Steuertipps: All das findet man unter kaernten.arbeiterkammer.at/steuer Erweitert wird das Angebot um kostenlose Broschüren: „Steuer sparen“, „Steuertipps für Eltern“, „Familienbonus Plus“ oder „Steuerrecht kompakt“. Bestelltelefon: 050 477-2823
AK-Steuerbilanz für 2023: Rund 32.300 Beratungen brachten Kärntnern über 12,7 Millionen Euro zurück
AK – Heuer jährt sich das Steuerservice der Arbeiterkammer Kärnten zum 35sten Mal! „Allein in den vergangenen fünf Jahren hat die AK über 140.000 Beratungen durchgeführt und den Kärntnerinnen und Kärntnern damit 47,5 Millionen Euro vom Fiskus zurückgeholt!“, rechnet AK-Präsident Goach vor. Exakt 12.774.269 Euro bekamen die Kärntner mit Hilfe der AK im Vorjahr über den Steuerausgleich zurück. Dieser Summe liegen 32.293 Beratungen zu Grunde.
32.293 Beratungen haben die AK-Steuerexperten 2023 durchgeführt. Die Kärntner erhielten 26.112 Auskünfte und Durchführungen des Steuerausgleichs auf elektronischem Wege am Telefon, 4.438-mal wurden der Steuerausgleich im Zuge einer persönlichen Beratung durchgeführt und 1.743-mal wurden schriftliche Anfragen (E-Mail, Briefe, etc.) beantwortet.
„In Zeiten der Teuerung wird unsere Hilfe stärker denn je beansprucht und gebraucht. Wir hatten im Jahr 2023 um 1.730 Beratungen mehr als noch 2022“, weist Goach auf einen Anstieg von knapp sechs Prozent hin. „Einfach und unkompliziert haben wir den Großteil der Beratungen direkt am Telefon erledigt, und das zumeist innerhalb einer halben Stunde“, präzisiert Goach und präsentiert eine beeindruckende Bilanz: „In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 140.368 Beratungen durchgeführt und den Kärntnerinnen und Kärntnern damit 47.494.155 Euro an zu viel geleisteten Steuern zurückgeholt!“
Beispiele aus der Beratung
AK-Goach: „Es besteht massiv Luft nach oben, wenn es um Entlastung für Beschäftigte geht!“
AK – „Niedrige und mittlere Einkommen werden noch zu wenig entlastet. Die Kosten für Wohnen, Energie und Pendeln sind eklatant hoch, während es Rekordeinnahmen für den Finanzminister bei der Lohnsteuer und der Mehrwertsteuer gibt. Steuergeld, das zu 80 Prozent von Beschäftigten und Konsumenten aufgebracht wird, muss jetzt zu ihrer Entlastung eingesetzt werden!“, fordert AK-Präsident Günther Goach.
Horrende Teuerung beim Leben
Die horrenden Teuerungen treffen vor allem jene besonders hart, wo das verfügbare Haushaltseinkommen schon bisher knapp war. Viele Haushalte müssen mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Wohnen, Energie und Verkehr aufwenden. Um den Druck abzufedern, fordert die AK die temporäre Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Energie sowie die Einführung eines „Wohnbonus“ – in Höhe von 10 Prozent der Wohnkosten als Absetzbetrag von Lohn- und Einkommenssteuer. Besonders betroffen von den Preissteigerungen sind Pendler. Die aktuelle Mobilitätsstudie der AK Kärnten ergab, dass in einigen ländlichen Gebieten Kärntens bis zu 70 Prozent auf ihren privaten PKW angewiesen sind. Ein kilometerabhängiger Absetzbetrag anstatt des derzeitigen Pendlerpauschales würde Pendler mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen. Die AK spricht sich außerdem für einen Preisdeckel beim Sprit sowie für eine massive Erhöhung des Kilometergeldes aus!
Die Abschaffung der Kalten Progression ist seit Jahrzehnten eine Forderung der AK, der im Herbst 2022 endlich entsprochen wurde. Seit 2023 gehen zwei Drittel der Einnahmen, die durch die Kalte Progression entstehen, automatisch via Einkommensteuer und Absetzbeträgen zurück an die Steuerzahler. „Die Umsetzung war wichtig und richtig. Nüchtern betrachtet ist es für viele Menschen in Zeiten der Teuerung ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Goach und rechnet vor: „Wer 3.300 Euro brutto verdient, bekommt ca. 39 Euro netto monatlich mehr. Man sieht also, die Menschen werden trotzdem nicht mit Geschenken überhäuft, sondern bekommen vom Fiskus nur jene Steuern zurück, die ohnehin zu hoch waren. Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen werden weiterhin weniger entlastet, Höchstverdiener profitieren am meisten!“ sagt Goach und kritisiert: „Wermutstropfen bleiben, denn viele Steuergrenzen wurden nicht an die Inflation angepasst!“ Goach nennt hier das Kilometergeld, Tag- und Nächtigungsgelder, den Höchstbetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für Sonn- und Feiertagszuschläge und kritisiert, dass auch der Steuerfreibetrag für Urlaubs- und Weihnachtsgeld gleich niedrig bleibt. Und auch die Zuverdienstgrenze von derzeit 730 Euro müsse schleunigst angehoben werden.
Schaffung von Wohnraum
In Zeiten hoher Inflation und gestiegener Zinsen wird die Schaffung von Wohnraum sowie die Wohnraumsanierung zum finanziellen Kraftakt. Aus Sicht der Arbeiterkammer müsse es daher zur Wiedereinführung der Sonderausgaben als Abschreibposten bei der Wohnraumschaffung- und sanierung kommen!
Die Arbeiterkammer Kärnten fordert:
Foto: AK/Hannes Krainz