Richtigstellung von Michael Wulz zur Aussendung vom Jänner 2015
„Wenn Vizebürgermeister Wolfgang Germ darauf verweist, dass der fertige Bescheid den Betreibern schon Ende 2014 zugestellt hätte werden können und Herr Michael Wulz dem Anwalt die Vollmacht entzogen habe, dann ist eine solche Behauptung falsch, unvollständig und irreführend.
Richtig ist, dass das Projekt Ende 2014 noch gar nicht genehmigungsfähig war. Bürgermeister Scheider forderte Herrn Wulz am 12.1.2015 auf, sich zu Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens zu äußern. Herrn Wulz wurde dazu eine Stellungnahmefrist bis zum 4.2.2015 eingeräumt. Fristgerecht stellten die von Herrn Wulz beauftragten Sachverständigen fest, dass das geplante Kraftwerksvorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, weil es aufgrund überschrittener Schwellenwerte dazu geeignet ist, sich gemeinsam mit anderen nahegelegenen Kraftwerken massiv auf die Umwelt auszuwirken. Ohne jedoch eine mündliche Verhandlung zur weiteren Abklärung dieser entscheidenden Frage anzuberaumen, setzte sich Bürgermeister Scheider über diese gutachterlichen Bedenken hinweg und erließ am 9.2.2015 den nunmehr vorliegenden Genehmigungsbescheid.
Das von Bürgermeister Scheider durchgeführte behördliche Ermittlungsverfahren war Ende 2014 also noch nicht abgeschlossen. Die Genehmigung konnte folglich Ende 2014 nicht erteilt oder gar ein entsprechender Bescheid den Betreibern zugestellt werden. Herr Wulz ist daher auch weiterhin der begründeten Auffassung, dass aufgrund der massiven Umweltauswirkungen, die von der geplanten Art der Energieversorgung ausgehen wird, die Kärntner Landesregierung und nicht Bürgermeister Scheider zuständige Behörde ist. Die Kärntner Landesregierung hat das geplante Kraftwerksprojekt im Rahmen eines UVP-Verfahrens zu überprüfen und soweit dies möglich ist, mit Auflagen zu genehmigen. Nur die Durchführung einer solchen Umweltverträglichkeitsprüfung sichert einen ausreichend Schutz vor unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen auf Mensch und Natur.
Weiters sind alle Anspielungen darauf, dass Herr Wulz in seinen Handlungen nicht unabhängig sei, schlichtweg falsch. Wahr ist vielmehr, dass Herr Wulz seit Jahren als Vertreter von 100 über Anrainern für die rechtskonforme, d.h. umwelt- und bevölkerungsschonende, Genehmigung von Kraftwerksprojekten zur Versorgung der Stadt Klagenfurt eintritt.
Schließlich ist die Behauptung, dass Herr Wulz an einer möglichen Verteuerung der Fernwärme schuld sei, irreführend und unvollständig. Ein zwischen EKG und RZ abgeschlossener Wärmeliefervertrag bindet die RZ-Gruppe auch im Fall einer Verzögerung mit einem Fixpreis von € 34.- über 15 Jahre (inkl. Indexanpassung). Da der Wärmeliefervertrag geheim gehalten wird, unterbleiben weitere Interpretationen über eine mögliche Fernwärmepreiserhöhung oder etwaige Pönalzahlungen bei einer Verzögerung der Inbetriebnahme. Eine UVP nimmt tatsächlich Zeit in Anspruch. Sie ist im gegenständlichen Fall zum Schutz von Mensch und Natur aber notwendig. Hätte der Projektwerber oder Bürgermeister Scheider oder die Projektwerberin von Anfang eine solche Überprüfung bei der Kärntner Landesregierung beantragt, wäre diese jedoch schon erledigt. Schuld an einer möglichen Verteuerung der Fernwärme sind somit ein mit der RZ-Gruppe ausverhandelter Liefervertrag und die von Projektwerber und Bürgermeister Scheider gewählte Vorgangsweise zur Genehmigung des Biomassekraftwerkes Klagenfurt Ost.“