Presseaussendung von: Büro LR Dobernig
LH Dörfler und LR Dobernig: Neue Richtlinien sorgen für Transparenz und Beschränkung der Ausgaben
Klagenfurt (LPD). Bereits im Budgetkonvent im Sommer des Vorjahres ist festgelegt worden, bei den Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit zu sparen. Die entsprechenden "Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit der Mitglieder der Kärntner Landesregierung" wurden heute, Dienstag, in der Regierungssitzung einstimmig beschlossen. Landeshauptmann Gerhard Dörfler sprach im anschließenden Pressefoyer von einem "klugen Rahmen", die Richtlinien seien keine "bloßen Lippenbekenntnisse". Für jedes Regierungsmitglied werde es eine eigene Kostenstelle geben, was Kostenkontrolle und klare Grenzen bei den Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit bedeute. Durch die Finanzabteilung werde es halbjährlich eine Evaluierung geben.
Finanzreferent LR Harald Dobernig betonte, dass mit den neuen Richtlinien Transparenz geschaffen werde. Dafür werde die Meldepflicht an die Finanzabteilung sorgen, die auch ausgegliederte Rechtsträger, Fonds und Anstalten des Landes sowie landesnahe Vereine umfasse. "Mir ist es wichtig, dass wirklich alles erfasst wird. Das heute beschlossene System wird auch weiter evaluiert und etappenweise weiterentwickelt. Diesbezüglich werde ich regelmäßig Gespräche mit den Regierungsparteien führen", betonte Dobernig.
"Eigentlich wäre es mir am liebsten, wenn wir gar keine Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit hätten", sagte der Landeshauptmann. Er machte aber klar, dass Medienkooperationen mit der öffentlichen Hand die Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie einzelner Medien und Publikationen bedeuten würden. "Ich würde mir hier eine ehrliche Diskussion wünschen", betonte Dörfler. Manche Medien würden nämlich die Öffentlichkeitsausgaben der Regierungsmitglieder kritisieren und gleichzeitig selbst um Kooperationen und Inserate "anklopfen".
Der Landeshauptmann erklärte auch, dass er als oberster Repräsentant des Landes eine Informationspflicht habe, etwa bei Katastrophenfällen. Diese Kommunikationsmaßnahmen seien von den Richtlinien ausgenommen.
Foto: Büro LR Dobernig