Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
Einstimmige Resolution an Finanzminister - LH Dörfler: Es gab viele Fehlentscheidungen, Kontrollinstanzen versagten
Klagenfurt (LPD). Die Kärntner Landesregierung beschloss heute, Dienstag, einstimmig eine Resolution an den Bundesminister für Finanzen als Eigentümervertreter der Hypo Alpe-Adria-Bank. Darin werden Forderungen erhoben, die derzeit ungeklärt im Raum stehenden Themen rund um die Hypo Alpe-Adria Bank zu prüfen und die Ergebnisse der Prüfungen bekanntzugeben. Auch um die Übermittlung der im Zuge der Prüfungen aufgefundenen Unterlagen wird ersucht. Dies gab Landeshauptmann Gerhard Dörfler nach der heutigen Regierungssitzung bekannt.
Es zeige sich nun, dass es große strategische Fehler seitens der BayernLB gegeben habe, sagte Dörfler. Auch die kurzzeitige Einsetzung des Bankers Franz Pinkl sei eine Fehlentscheidung gewesen. Zwischen Krisenbeginn 2009 und der Verstaatlichung der Hypo habe es Vorgänge gegeben, die der Bank enormen Schaden zugefügt hätten und die nun restlos aufgeklärt werden sollen, so Dörfler. Auch jüngste Fälle wie etwa beim Finanzinvestor AvW, würden zeigen, dass die Kontrollinstanzen der Republik versagt bzw. keinesfalls ausreichend gewesen wären.
Im Folgenden die Resolution im Wortlaut:
RESOLUTION
des Kollegiums der Kärntner Landesregierung vom Dienstag, 01. Februar 2010, betreffend die lückenlose Aufklärung des Verhaltens der Bayerischen Landesbank AG während des Verstaatlichungsprozesses der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG.
Im Dezember 2009 wurde die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (HBInt.) durch den Abschluss von Aktienkaufverträge von der Republik Österreich verstaatlicht.
Laut diversen Medienberichten soll der damalige Mehrheitsaktionär Bayerische Landesbank AG (BayernLB) der HBInt. am 29.04.2008 und am 18.06.2008 Kredite über einen Gesamtbetrag von ? 650 Mio. gewährt haben. Am 11.12.2009 sollen diese Kredite fällig gestellt worden sein und es soll zu einer Aufrechnung mit einem Guthaben der HBInt. bei der BayernLB gekommen sein. Zudem soll die BayernLB am 04.12.2009 der HBInt. die Ausnützung einer erst im Juni 2009 gewährten Kreditlinie über rund ? 500 Mio. untersagt haben.
Auf Basis dieser medial kolportierten Informationen wird die Prüfung und volle Aufklärung dieses Sachverhaltes verlangt. Insbesondere vor dem Hintergrund des Eigenkapitalersatzrechtes sowie der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht der BayernLB stellt sich die Frage, inwieweit die BayernLB durch derartige Maßnahmen allenfalls rechtswidrig die wirtschaftliche Situation der HBInt. maßgeblich verschlechtert und dadurch möglicherweise die Verstaatlichung erzwungen hat.
Zudem kam es während der Zeit, in der die BayernLB als Hauptaktionär der HBInt. fungierte, nachweislich zu einer erheblichen Ausweitung der Bilanzsumme der HBInt. Diesbezüglich wurden Gerüchte bekannt, dass eine der Ursachen die Ausweitung von Finanzierungslinien für diverse Ost-Töchter der BayernLB gewesen sein soll.
Aus diesen Gründen beschließt das Kollegium der Kärntner Landesregierung nachstehende Resolution:
Die Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, wird als Aktieneigentümerin der HBInt. ersucht:
1. dass die derzeit ungeklärten im Raum stehenden Themen geprüft werden
2. um Bekanntgabe des Ergebnisses ihrer Prüfungen sowie
3. Zumittlung der mit diesem Sachverhalt zusammenhängenden im Rahmen ihrer Prüfung aufgefundenen Unterlagen.
Für die Kärntner Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Dienstag, 1. Feber 2011
Foto: LPD