Eigentlich gilt die Regelung ab 1.1.2024, es wird aber eine zweiwöchige Übergangsfrist geben, somit werden alle E-Cards ohne Foto ab dem 15. Jänner 2024 ungültig. Ausgenommen davon sind Kinder unter 14 Jahren, Senioren ab 70 Jahren sowie Personen, die in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind.
All jenen, für die keine gesetzliche Ausnahme gilt, wird dringend empfohlen, die Ausstellung einer neuen E-Card mit Foto bei den jeweiligen Krankenversicherungen zu beantragen.
Normalerweise sorgt der Krankenversicherungsträger rechtzeitig dafür, dass die Versicherten automatisch und rechtzeitig eine neue E-Card ausgestellt bekommen, kurz bevor die alte Karte gesperrt wird.
Ohne gesetzliche Krankenversicherung erfolgt keine automatische Neuausstellung heißt es seitens der Krankenversicherungsträger. Wer noch eine E-Card ohne Foto besitzt, nicht gesetzlich krankenversichert ist und weiterhin ELGA nutzen möchte, muss selbst eine Neuausstellung beantragen.
Weitere Infos unter: www.chipkarte.at
Foto: SVC/Wilke