Sanierungsbedürftige, in die Jahre gekommene Badezimmer von Genossenschaftswohnungen, aber auch von städtischen Wohnanlagen, werden in der Regel erst saniert, wenn eine Mieterin oder ein Mieter stirbt oder der Mietvertrag aufgekündigt wird. Dieser Zustand soll, zumindest die städtischen Wohnungen betreffend, geändert werden.
Im Zuge von Gesprächen mit Mieterinnen und Mietern von städtischen Wohnanlagen wurde Gemeinderat Mag. Bernhard Rapold (SPÖ) darauf hingewiesen, dass Badezimmersanierungen seitens der Stadt grundsätzlich nur vorgenommen werden, wenn eine Wohnung neu vergeben wird (z.B. wenn ein Mieter/eine Mieterin verstirbt oder der Mietvertrag aufgekündigt wird). Die Badezimmer von jenen Menschen, die zum Teil schon seit Jahrzehnten in Wohnanlagen aus den 60iger und 70iger Jahren leben und welche auch sanierungsbedürftig sind, werden grundsätzlich nicht saniert. Dieses Vorgehen ist nicht nachvollziehbar, da die Sanierungen sinnvollerweise nach dem Alter des Bestandsobjektes vorgenommen werden sollten. Aus diesem Grund soll die zuständige Abteilung ein Konzept für die Badezimmersanierung der städtischen Wohnanlagen erstellen, damit die Sanierungen aufgrund des Bedarfes (Sanierungsbedürftigkeit aufgrund des Alters des Bestandsobjektes) und nicht aufgrund einer Beendigung des Mietvertrages erfolgt. Weiters ist darauf zu achten, dass die Sanierungen nach budgetären Möglichkeiten und unter Einbeziehung sämtlicher Fördermöglichkeiten des Landes Kärnten erfolgen.
In der heutigen Gemeinderatssitzung wird GR Mag. Bernhard Rapold einen Antrag stellen, dass die zuständige Abteilung dazu aufgefordert wird, ein Konzept zur Badezimmersanierung von städtischen Wohnanlagen zu erstellen. Dabei ist Bedacht darauf zu nehmen, dass Sanierungen nicht nur im Rahmen von Neuvergaben vorgenommen werden, sondern bei Sanierungsbedürftigkeit auch bei bestehenden Mietverhältnissen erfolgen sollen. Bei Erstellung des Konzeptes ist auf die budgetären Möglichkeiten Rücksicht zu nehmen und es sind sämtliche Fördermöglichkeiten des Landes Kärnten auszuschöpfen.