Presseaussendung von: Bürgermeister Christian Scheider
Drei Gutachten als Grundlage – Auch Kontrollamtsbericht liegt jetzt vor
Klagenfurt ‐ Bürgermeister Christian Scheider hat am Donnerstag in der Angelegenheit um eine umstrittene Zulage an Magistratsdirektor Peter Jost eine Sachverhaltsmitteilung an die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben. Grundlage dafür sind drei Gutachten, welche die Umstände des Zustandekommens der Zulage beleuchten.
Zuletzt hatte der Bürgermeister den Bericht des Kontrollamtes des Magistrats zur Causa erhalten. Wesentliche Aussage des Gutachtens ist, dass der Stadtsenatsbeschluss vom 14. Juni 2005 über die Beibehaltung der Zulage nicht gemeinsam mit der Beförderung Josts in die höchste Dienstklasse erfolgen hätte dürfen. Die Staatsanwaltschaft, die von sich aus tätig geworden ist, ermittelt jetzt, ob diesbezüglich das Strafrecht verletzt wurde.
Scheider weist darauf hin, dass er sofort nach Bekanntwerden der Zulagen‐Causa alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet habe. „Es wurden Gutachten des Landes, des Kontrollamtes sowie ein privates beantragt und die Meinung von Rechtsvertretern eingeholt.“ In der Folge habe Jost auf seine Zulage in Höhe von 1.518 Euro brutto sowie im Hinblick auf einen möglichen Rückforderungsanspruch auf die Verjährung verzichtet. Im Einvernehmen mit Jost hat dieser auch
zwei seiner Nebenbeschäftigungen zurückgelegt.
Als eine weitere wesentliche Folge der Angelegenheit kommt es zu einer Umstrukturierung in der Magistratsdirektion. Ab sofort gilt das Vier‐Augen‐Prinzip zwischen Magistratsdirektor und dem ‐ jetzt für Personal‐ und Verwaltungsangelegenheiten zuständigen – stellvertretenden Magistratsdirektor Ulf Scheriau. Ob Jost seine umstrittene Zulage zurückzahlen wird müssen, hängt vom Ergebnis der Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ab.
Scheider gab am Donnerstag zudem bekannt, dass der für Personalangelegenheiten zuständige Stadtrat Wolfgang Germ weitere Schritte in der Angelegenheit setzen werde. Weiters machte er darauf aufmerksam, dass er über den genauen Inhalt des Kontrollamtsberichtes nichts sagen dürfe. Laut Paragraf 36, Absatz 3 Stadtrecht handle es sich dabei um Personalangelegenheiten, die nicht veröffentlicht werden dürfen.
Der Klagenfurter Bürgermeister bekräftigte nochmals, dass er sich strikt gegen eine mögliche Vorverurteilung des Magistratsdirektors ausspreche. Allerdings sei es seine Aufgabe als oberstes Organ der Stadtverwaltung, für eine lückenlose Aufklärung der leidigen Angelegenheit zu sorgen.