Im heutigen Krisenstab des Landes wurde das Hochwasser entlang der Glan und vor allem die Überflutungen in Poppichl nach den verheerenden Niederschlägen am Wochenende behandelt.
Fazit ist laut dem Leiter des Landespressedienstes, Gerd Kurath: „Das über die Ufer treten der Glan im Bereich Poppichl hätte auf Grund der ineinander spielenden Faktoren nicht verhindert werden können. Ein weiterer Faktor ist zudem, dass ein ergänzender und lokaler Hochwasserschutz, der im Gesamtprojekt Rückhaltebecken Zollfeld fix vorgesehen ist, den Planungen entsprechend erst 2024 gebaut wird.“
Daher sei man übereingekommen, um weiteren Überschwemmungen nach Unwettern vorzubeugen, in dem Bereich, in dem 2024 der fixe Hochwasserschutz errichtet werden soll, jetzt ein Provisorium als Sofortmaßnahme aufzustellen, um Menschen und Siedlungen zu schützen. Dafür nötig seien laut Kurath aber Wasserrechts-Verhandlungen und die Zustimmung der Anrainer bzw. Grundstückseigentümer, da auch derzeit unbebaute Grundstücke für die Errichtung eines sofortigen Schutzes nötig sind. In den Orten Kading, Karnburg und der Zollfeldsiedlung sind diese sogenannten Linearmaßnahmen (Dämme, Mauern) im Zuge des Gesamtprojektes Rückhaltebecken Zollfeld bereits errichtet worden.
Der Betrieb des Rückhaltebeckens sei ordnungsgemäß erfolgt, d. h. automatisiert und kontrolliert, dem wasserrechtlichen Bescheid entsprechend und vor allem weitere Niederschläge berücksichtigend. Das Rückhaltebecken wurde mit dem Ziel errichtet, Schäden durch Hochwasser an Gebäuden in den Gemeinden Ebenthal, Klagenfurt und Maria Saal flussabwärts des Beckens zu vermindern. Erst durch die Errichtung der Linearmaßnahmen kann Schutz gegen eine Wassermenge eines HQ100 (100jähriges Hochwasser) im Bereich Poppichl gewährleistet werden.
Eine Drosselung des Beckenablaufes auf eine bestimmte Fließgeschwindigkeit, um die Überflutung in Poppichl zu verhindern, hätte ein Beckenvolumen von 4,4 Millionen Kubikmeter erfordert. Das vorhandene Becken kann jedoch nur 3 Mio. Kubikmeter fassen.
„Die Anrainer und ihre Gebäude sind nur durch den zu errichtenden Linearmaßnahmen vor Hochwässern zu schützen. Mit ihrer Einwilligung und der, der betroffenen Grundstücksbesitzer kann der Schutz heuer umgesetzt werden bis nächstes Jahr der permanente Hochwasserschutz gebaut wird“, fasst Kurath zusammen.
Foto: FF Maria Saal