Sie können ab Mittwoch, in enger Abstimmung mit der Krisenkoordination der slowenischen Streitkräfte, Menschen von Hausdächern retten oder Lebensmittel in abgeschnittene Ortschaften fliegen. Die Operationsbasis des S-70 „Black Hawk“-Hubschraubers und des Transporthelikopters Agusta Bell 212 (AB-212) für die Hilfe in Slowenien ist der Hubschrauberstützpunkt in Klagenfurt. Die Hilfseinsätze in Österreich zur Luft und am Boden laufen - zum Teil sogar verstärkt - weiter.
„In Österreich ist die Situation nach wie vor dramatisch, 200 Soldaten kämpfen weiterhin in Kärnten und in der Steiermark gegen die Folgen der Hochwasser und Unwetter. Unseren Nachbarn Slowenien hat es leider noch härter getroffen. Nach intensiver Prüfung kann Österreich nun zwei Hubschrauber des Bundesheeres zur Verfügung stellen, die bei Such- und Rettungsaktionen helfen können“, sagte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner. Dabei versicherte sie auch, dass die Hilfs- und Rettungsaktionen in Österreich reibungslos weitergehen werden und weitere Reserven im Inland zu Verfügung stehen, sofern der Bedarf bestünde. „Die Situation zeigt uns derzeit, dass die Hochwasserstände langsam zurückgehen und der Bedarf bei uns derzeit vollends gedeckt ist. Das Bundesheer arbeitet Seite an Seite mit den Einsatzkräften auf Hochtouren.“
Bundesheer-Einsätze weiterhin in Kärnten und der Steiermark
In der Steiermark wurden die Kräfte für die Aufräumungsarbeiten verdoppelt. So helfen heute 70 Soldatinnen und Soldaten aus der Kaserne in Strass in der vom Hochwasser besonders betroffenen Gemeinde Heimschuh beim Beseitigen von Geröll, Schutt und Schlamm.
In Kärnten stehen 130 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Auch heute fliegt ein S-70 „Black Hawk“-Hubschrauber des Bundesheeres für die Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (Kelag) Strommasten in abgelegene Ortschaften. Damit soll die Stromversorgung in abgeschnittenen Ortschaften wiederhergestellt werden. Ein AB-212-Hubschrauber fliegt Erkundungsflüge für Kärntner Krisenstäbe.
In Neuhaus zerstörte das Hochwasser der vergangenen Tage eine Brücke. Pioniere des Bundesheeres aus Kärnten errichten eine „Mabey & Johnson“-Behelfsbrücke, damit mehrere abgeschnittene Gehöftgruppen am Motschulaberg wieder erreicht werden können.
Pioniere errichten eine 50-Tonnen-Fähre im Raum Glainach. Die Menschen der abgeschnittenen Ortschaft Unterguntschach sind dann durch die Bundesheer-Fähre wieder erreichbar. Soldatinnen und Soldaten beseitigen Vermurungen und Verklausungen im Raum Waidisch, im Vellachtal, in Unterbergen, Kohldorf, Globasnitz und Neuhaus.
Rechtliche Grundlage für den Einsatz in Slowenien
Die rechtliche Grundlage für eine Hilfe im Ausland bildet das sogenannte Bundesverfassungsgesetz für Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG); welches für Hilfeleistungen oder für Entsendungen im Rahmen der Friedenssicherung herangezogen wird. Im aktuellen Fall wird der Paragraf 1 des KSE-BVG wirksam, der da lautet: „Einheiten und einzelne Personen können in das Ausland entsendet werden zur solidarischen Teilnahme an [...] c) Maßnahmen der Such- und Rettungsdienste.“ Der Krisenreaktionsmechanismus der EU kann aktiviert werden, wenn sich eine Krise oder Katastrophe ereignet, wie beispielsweise eine Naturkatastrophe. So kann die Europäische Union verschiedene Krisenreaktionsmechanismen nutzen, um Hilfe zu leisten.
Der Krisenreaktionsmechanismus kann entweder vom Vorsitz oder durch einen Mitgliedstaat ausgelöst werden, nachdem dieser die Solidaritätsklausel geltend gemacht hat, so wie es aktuell durch Slowenien angewandt wurde.
Foto: Daniel Trippolt/HBF