Presseaussendung von: Büro LR Ragger
LR Ragger: Wird mit der Nicht-Nachvollziehbarkeit der Bescheide Aktion scharf gegen Antragssteller verdeckt?
Klagenfurt (LPD). Der Kärntner Sozialreferent LR Christian Ragger kritisiert heute, Donnerstag, die mangelhafte Art und Weise, wie die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Antragsteller über die Ablehnung bzw. die Zumessung von Pflegegeldstufen informiert. "In den Bescheiden, die mir bei den Sprechstunden vorgelegt wurden, wird den Betroffenen nur lapidar das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Es wird nicht angeführt, für welche benötigten Hilfeleistungen welche Stundenzumessungen erfolgt sind", bemängelt Ragger. Damit seien die Entscheidungen über die Höhe des Pflegegeldes auch für Kenner der Materie in keiner Weise nachvollziehbar. Überdies seien die Bescheide in einem "Amtschinesisch" abgefasst. "Die zumeist älteren Antragssteller können diese Mitteilungen der PVA nicht verstehen. Das beeinträchtige auch den Rechtsschutz", so der Soziallandesrat.
Ragger stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob die PVA mit dieser mangelnden Information und der daraus folgenden Nichtnachvollziehbarkeit ihrer Entscheidungen eine "Aktion scharf" verdecken wolle. Er gewinne jedenfalls aufgrund der Vorsprachen und der Mitteilung von Sozialvereinen den Eindruck, dass Erhöhungsanträge immer häufiger abgelehnt würden. Hier entfalte die Oberbegutachtung offenbar eine größere Wirkung als anderswo.
Kärnten sei dabei besonders betroffen. So sei auch dem Bericht des Rechnungshofes über den Vollzug des Pflegegeldgesetzes zu entnehmen, dass den Kärntner Senioren im Schnitt viel geringere Pflegestufen zuerkannt würden als dies in anderen Bundesländern der Fall sei. Ragger fordert daher die Verantwortlichen auf, dass sie die Empfehlung des Rechnungshofes baldigst umsetzen, eine einheitliche Einstufung der Pflegegeldwerber zu gewährleisten. Er werde es jedenfalls nicht akzeptieren, dass Kärntner offensichtlich benachteiligt werden.
Dies sei umso notwendiger, als ja ab Beginn des nächsten Jahres die PVA im Sinne einer auch von ihm gewünschten einheitlichen Pflegegeldadministration die Pflegegeldbezieher aller Bundesländer betreuen soll, so Ragger: "Dem stimme ich aber nur zu, wenn die PVA den Antragstellern aussagekräftige und nachvollziehbare Bescheide zumittelt, so wie die Kärntner Sozialabteilung dies handhabt, und wenn bestehende Unterschiede und Ungerechtigkeiten bei der Einstufung beseitigt werden." Es sei ja nicht erklärbar, warum die Chance auf die Zuerkennung der hohen Pflegestufen 5, 6 und 7 in Vorarlberg fast doppelt so hoch sei wie in Kärnten, meint Ragger.
Foto: Büro LR Ragger