Das neue Raumordnungs- und Gemeindeplanungsgesetz soll auch die Zersiedelung unserer Landschaft verhindern.
Die Regierungskoalition der Kärntner Landesregierung hat sich auf eine große Reform der Raumordnungs- und Gemeindeplanungsgesetzgebung geeinigt. Was bisher in zwei unterschiedlichen Gesetzen geregelt war, und zu teils unverständlich langen Wartezeiten von bis zu zwei Jahren führte, zum Beispiel bei Grundstücksumwidmungen, kann nun innerhalb von drei Monaten von den Gemeinden selbst erledigt werden.
Michael Johann, Landtagsabgeordneter der Grünen: „Die Raumordnung ist wie ein großer Schlüsselbund, der viele Tore öffnet: Für die Entwicklung der Orte als Kern und Kristallisationspunkt für das Zusammenleben in den Gemeinden, zur gedeihlichen Entwicklung von Wirtschaft und Siedlungsgebieten, zur Vermeidung von Nutzungskonflikten, für einen sparsamen Landschafts- und Bodenverbrauch und für die Anbindung von Siedlungskernen an das öffentliche Verkehrsnetz“.
Johann weiter: „Die Reform hat zwei große inhaltliche Ziele, einerseits die Raumplanung im Sinne einer besseren Nutzung der Ressourcen besser zu steuern, andererseits die bürokratischen Verfahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen und zu verkürzen. Derzeit gibt es in vielen Gemeinden große Baulandreserven, die nicht genutzt, sondern gehortet werden. Dadurch wird die Entwicklung eingeschränkt und der Druck auf die noch intakte, unzersiedelte Landschaft gelenkt. Durch die Einführung einer Investitionsabgabe soll dieses Bauland mobilisiert werden“.
Fotos: Krammer
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