Coronavirus-Verordnung erlaubt Waschanlagen an Tankstellen Betrieb, Selbstbedienungswaschanlagen müssen geschlossen bleiben.
Die derzeitige Ungleichbehandlung von Waschanlagen ist für viele nicht nachvollziehbar. So dürfen tatsächlich nur Waschanlagen, die direkt an Tankstellen angeschlossen sind geöffnet haben, alle anderen Selbstbedienungswaschanlagen müssen aber geschlossen bleiben. Es ist auch nicht so, dass die Waschanlagen bei Tankstellen eigens dafür abgestelltes Personal hätten, die für die Einhaltung von Sicherheitsabständen etc. sorgen. Zumindest bei unserem Lokalaugenschein bei Klagenfurter Waschanlagen an Tankstellen war niemand davon zu sehen. Waschanlagekunden, welche wir auf die Problematik angesprochen haben, hatten für diese Wettbewerbsverzerrung, verordnet durch die Bundesregierung, kein Verständnis.
Auch die Wirtschaftskammer fordert, allen Waschanlagenbetreibern die Öffnung ihrer Betriebe zu erlauben. Dies ist sowohl im Sinne einer professionellen und umweltgerechten Reinigungstätigkeit wichtig als auch zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung – vor allem weil die Autowäsche zu Hause am eigenen Grundstück verboten ist.
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