AK und Notariatskammer informieren über das neue Erwachsenschutzgesetz
Es kann schneller passieren, als man denkt: Ein Schlaganfall, ein Unfall, eine plötzliche Krankheit - eben führte man noch ein unabhängiges Leben und plötzlich ist man nicht mehr voll geschäftsfähig und abhängig von anderen. Wie man sich trotzdem ein möglichst hohes Maß an Selbstbestimmung bewahren kann und wie man für den Fall der Fälle richtig vorsorgt, darüber informieren die Arbeiterkammer Kärnten und die Notariatskammer in kostenlosen Veranstaltungen in ganz Kärnten.
Unter dem Motto „Ich bestimme selbst wer im Alter meine Rechte vertritt“ laden Arbeiterkammer und Notariatskammer derzeit zu Info-Veranstaltungen in allen Kärntner Bezirksstädten. Anlass ist das diesen Sommer in Kraft tretende neue Erwachsenschutzgesetz, das die sogenannte „Sachwalterschaft“ ersetzen wird. AK-Vizepräsident Gerald Loidl legte bei der Auftaktveranstaltung in Klagenfurt dar, warum sich die Arbeiterkammer des Themas annimmt: „Unser Ziel ist eine umfassende Vertretung und Beratung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land, und dazu zählt auch eine möglichst gute Information darüber, was die Reform der Sachwalterschaft für Betroffene und Angehörige bedeutet.“ Die Neuregelung, so Loidl, eröffne Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen größeren Handlungsspielraum und mehr Selbständigkeit als das alte Gesetz. Um die Vorteile der Reform auch nützen zu können, sei eine möglichst umfassende Aufklärung jedoch unabdingbar. Daher arbeite die AK mit der Notariatskammer zusammen, um kostenlos, aber fundiert über die Änderungen zu informieren.
Werner Stein, Vizepräsident der Kärntner Notariatskammer, gab einen Überblick über die wichtigsten Eckpfeiler der richtigen Vorsorge für den Fall einer Erkrankung, die die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen einschränkt. Bislang habe so eine Situation meist zur Folge gehabt, dass das Gericht einen Sachwalter einsetzt, ohne dass die Betroffenen dabei viel mitzureden gehabt hätten. Nun gebe es mit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung aber wesentlich mehr Möglichkeiten, vorsorgend mitzubestimmen, wer einen im Fall der Fälle vertritt. Die Neuregelung beschränke die Erwachsenenvertretung außerdem auf drei Jahre. Eine Vorsorgevollmacht koste rund 400 Euro. Damit kann man notariell bestimmen, wer einen im Falle einer geistigen Einschränkung in Folge von Krankheit oder Unfällen vertritt. Hierbei gehe es nicht nur um Fragen der Vermögensverwaltung, sondern auch darum, wo man wohnen möchte und welche medizinischen Behandlungen man sich erwartet. Voraussetzung für die notarielle Ausstellung einer Erwachsenvollmacht ist ein medizinischer Nachweis der geistigen Klarheit, meist durch einen Neurologen. Dann kann man beim Notar einen entsprechenden Vertrag aufsetzen, der zentral gespeichert wird. Verliert man dann teilweise oder ganz seine Geschäftsfähigkeit, muss das Gericht den vermerkten Erwachsenenvertreter einsetzen. Die Erwachsenvollmacht werde nicht nur alle drei Jahre auf ihre Notwendigkeit überprüft, sie könne auch jederzeit widerrufen werden, falls man mit der Vertretung unzufrieden ist, so Stein.
Notarin Katharina Haiden informierte anschließend über die neuen Möglichkeiten der Patientenverfügung. Hierbei gebe es zwei Varianten: Eine „beachtliche“ Patientenverfügung und eine „befolgende“. Der Unterschied ist, dass Ärzte an die „befolgende“ rechtlich gebunden sind. Wer in einer befolgenden Patientenverfügung festlegt, er wolle zum Beispiel keine lebensverlängernden Maßnahmen, kann sicher sein, dass sich Ärzte daran halten müssen. Bei der beachtlichen Patientenverfügung liegt die Letztentscheidung immer noch bei den behandelnden Ärzten, womit sie eher eine Richtlinie dafür ist, was der Patient gerne hätte. „Befolgende“ Patientenverfügungen müssen alle fünf Jahre verlängert werden, sonst gehen sie automatisch in „beachtliche“ über. Es sei ratsam, so Haiden, Patientenverfügung immer bei sich zu haben oder zumindest Angehörige darüber zu informieren, wo die Verfügung zu finden ist. Notare richten Patientenverfügungen schon ab rund 120 Euro ein.
Bei den kostenlosen Informationsveranstaltungen von Arbeiter- und Notariatskammer stehen die Vortragenden für Fragen offen. Außerdem gibt es gratis umfangreiche Informations-Broschüren. Wer nicht zu einem der unten angeführten Termine kommen kann, kann sich selbstverständlich auch direkt bei der Arbeiterkammer erkundigen. Auch eine Erstberatung bei der Notariatskammer ist mit keinen Kosten verbunden.
Weitere Termine:
24.4., Villach, AK-Mediathek
26.4., 18 Uhr, Spittal, Stadtsaal
2.5., 18 Uhr, Hermagor, Rathaus
3.5., 18 Uhr, Völkermarkt, Neue Burg