Bei der Rückgabe einer Wohnung kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Was Mieter beachten sollten, damit sie am Ende nicht draufzahlen, erklären die Experten der Mietervereinigung.
Streitigkeiten bei der Rückgabe einer Wohnung zählen zu den Dauerbrennern der rechtlichen Beratung der Mietervereinigung Österreichs. Oft versuchen Vermieter, die Kaution zum Teil oder zur Gänze wegen angeblicher Beschädigungen einzubehalten.
Protokoll, Fotos, Zeugen
Die Mietervereinigung rät daher, schon bei der Anmietung der Wohnung ein Übergabeprotokoll mit Fotos anzufertigen und wenn möglich auch Zeugen mitzunehmen. Auch bei der Rückgabe sollte man den Zustand der Wohnung durch Fotos dokumentieren, ein Protokoll anfertigen und am besten einen Zeugen zur Begehung mitnehmen. Protokoll, Fotos und Zeugen können bei nachträglichen Streitigkeiten hilfreich sein.
Wie müssen Mieter die Wohnung zurückstellen?
Eine Mietwohnung ist so zurückzugeben, wie sie angemietet wurde. Vor Rückgabe der Wohnung ist eine Grundreinigung durchzuführen, wenn die Wohnung auch im Anmietungszeitpunkt gereinigt war. Auch mitvermietete Möbel oder Küchengeräte wie Backrohr und Kühlschrank sind zu reinigen. Alle Gegenstände, die bei Anmietung nicht vorhanden waren, sind zu entfernen, sonst dürfte der Vermieter die Räumung über die Kaution verrechnen.
Alle gewöhnlichen Abnützungsspuren muss sich der Vermieter jedoch gefallen lassen. Gebrauchsspuren, die durch normales Wohnverhalten entstehen, müssen nicht vom Mieter behoben werden und Vermieter dürfen dafür auch nichts von der Kaution abziehen. Der Vermieter darf nur für solche Beschädigungen Ersatz verlangen, die über gewöhnliche Abnützungen (zB. Schatten rund um Bilder oder Möbel oder Bohrlöcher an den Wänden) hinausgehen. Zimmerdecken und Wände sollten in hellen, neutralen Farben gestrichen sein. Dies muss nicht zwingend weiß sein.
Achtung vor voreiligen Unterschriften!
Viele Vermieter legen ihren Mietern einen Verzicht vor, durch den es dann oft unmöglich gemacht wird, nachträgliche Forderungen an den Vermieter zu stellen – wie zum Beispiel eine Überprüfung der Miethöhe durchzuführen. Mieter sollten keinesfalls voreilige Unterschriften leisten!
Weitere Infos und Tipps für Mieter finden Sie auf https://mietervereinigung.at
Foto: fotolia.de