Welche Tiere dürfen Mieter in einer Wohnung halten? Mietrechts-Experten der Mietervereinigung beantworten die wichtigsten Fragen.
Grundsätzlich dürfen Mieter in ihrer Wohnung Haustiere halten - auch wenn im Mietvertrag eine generelle Verbotsklausel steht. Denn Klauseln wie „Dem Mieter ist es nicht gestattet, Haustiere zu halten“ werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) als gröblich benachteiligend angesehen und sind somit unwirksam. Auch wenn die Klausel im Mietvertrag unterschrieben wurde, ist es so, als wäre die Vereinbarung nicht vorhanden.
Kleintiere
Tiere, von denen keine Beeinträchtigung ausgeht (wie Hamster, Zierfische und ähnliches) sind also jedenfalls erlaubt. Mieter können diese Haustiere ohne weitere Nachfrage halten.
Hund & Katze
Findet sich im Mietvertrag gar keine Regelung zu Haustieren, dann sind wohnungsübliche Tiere - dazu zählen auch Hunde und Katzen - ebenfalls erlaubt.
Muss ich meinem Vermieter ein Haustier anzeigen?
Ist im Mietvertrag nichts anderes vermerkt, so brauchen Sie Ihrem Vermieter auch die Tierhaltung nicht anzeigen.
Was sind Erlaubnisklauseln?
Grundsätzlich kann Ihr Vermieter auch eine Haustiererlaubnisklausel vereinbaren, bei der Sie zwingend vor der Anschaffung eines Haustieres um Erlaubnis bitten müssen.
Vorsicht bei individuellen Klauseln
Wenn im Mietvertrag nicht generell die Haltung von „Haustieren“ verboten wird, sondern von bestimmten Tierarten wie Hunden (Angaben wie „Kampfhund“ oder einer bestimmten Rasse sind möglich) oder auch Katzen, dann ist dieses Verbot wirksam, da es nicht gegen den oben genannten generellen Ausschluss von Haustieren verstößt.
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Foto: MVÖ