Bald ist wieder Sommerurlaubszeit. Mein Klagenfurt bringt daher einen Überblick über die Rechte, die man als Flugreisender hat.
Urlaubszeit ist Flugzeit, und die ist nicht selten auch Verspätungszeit, Umbuchungszeit und Stornierungszeit. Die Fluglinien können einem den Urlaub mit vielen kleinen und größeren bösen Überraschungen ganz schön verderben. Aber man ist den Airlines nicht wehrlos ausgeliefert.
Verspätung
Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung von 2004 müssen Fluglinien ihre Passagiere bei Verspätungen wie folgt entschädigen:
Ausfall des Fluges
Passagiere haben hier die Wahl zwischen der vollen Rückerstattung des Ticketpreises, einer zeitnahen alternativen Beförderung (andere Fluglinie, Bus oder Bahn) und einem möglichst bald erfolgendem nächsten Flug. Wenn der Flug kurzfristig abgesagt wurde, kann auch eine Entschädigung zustehen (125 bis 600 Euro).
Unfreiwillige Umbuchung
Wenn Sie gegen ihren Willen auf einen anderen Flug gebucht werden und erst kurzfristig vor Abflug davon erfahren, stehen Ihnen zu:
Dies ist nur ein kleiner Überblick und man sollte bedenken, dass manche dieser Entschädigungen nicht greifen, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, also zum Beispiel Streiks oder Naturkatastrophen. Auch hat man es als Einzelperson schwerer, an eine Entschädigung zu kommen, als beispielsweise als juristisch gemeinschaftlich vertretene Gruppe. Einen guten Überblick über alle Rechte, die man als Flugpassagier hat, bietet zum Beispiel die Organisation „Flightright“. Auf deren Website werden die Passagierrechte ausführlich erklärt. Im Fall der Fälle gibt es auch konkrete Rechtsberatung.
Foto: flightright.at