Wie die Diözese Gurk mitteilt, gibt es ein neues Präventionskonzept für religiöse Feiern und Gottesdienste.
Bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass ist zusätzlich zu den in der„Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste“ angeführten Allgemeinen Hygienemaßnahmen ein Präventionskonzept zu erarbeiten. Die Einhaltung des Konzepts ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen.
Diese Maßnahme soll helfen, die Covid-19-Ansteckungsgefahr zu minimieren und im Fall auftretender Infektionen die Kontakt-Rückverfolgung (contact tracing) schnell und umfassend zu ermöglichen.
Empfohlene Inhalte des Präventionskonzepts:
BEISPIEL TAUFE:
Bereits im Vorfeld der Feier wird die Familie des Täuflings gebeten, die Pfarrverantwortlichen bei den Maßnahmen zu unterstützen. Die Tauffamilie erklärt sich (schriftlich) bereit,
BEISPIEL ERSTKOMMUNION:
BEISPIEL FIRMUNG:
BEISPIEL TRAUUNG:
BEISPIEL BEGRÄBNIS:
Nutzung sanitärer Einrichtungen:
Die Sanitäranlagen werden
Zur Vermeidung von Staubildungen werden folgende Vorkehrungen getroffen:
E) Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion:
Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Im Falle einer Infektion ist neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung.
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