Wie die Diözese Gurk mitteilt, gibt es ein neues Präventionskonzept für religiöse Feiern und Gottesdienste.
Bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass ist zusätzlich zu den in der„Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste“ angeführten Allgemeinen Hygienemaßnahmen ein Präventionskonzept zu erarbeiten. Die Einhaltung des Konzepts ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen.
Diese Maßnahme soll helfen, die Covid-19-Ansteckungsgefahr zu minimieren und im Fall auftretender Infektionen die Kontakt-Rückverfolgung (contact tracing) schnell und umfassend zu ermöglichen.
Empfohlene Inhalte des Präventionskonzepts:
- Einhaltung von mindestens 1 m Abstand zu Personen, mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird;
- Beim Kircheneingang (bei Gottesdiensten im Freien an geeigneter Stelle) sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender aufzustellen;
- Flächen oder Gegenstände (z.B. Türgriffe), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden;
- Die Verantwortlichen vor Ort achten auf regelmäßiges Lüften des Kirchenraumes;
- Kontakt von kirchlichen Mitarbeiter/innen mit Personen der Feiergemeinde findet mit einem Mund-Nasen-Schutz statt.
- Erstellen eines Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation, wer teilgenommen hat und wer wo gesessen hat. Die Betroffenen sind zuvor über den Zweck des Fotos zu informieren. Das Foto darf ausschließlich für den genannten Zweck angefertigt und verwendet werden.
BEISPIEL TAUFE:
Bereits im Vorfeld der Feier wird die Familie des Täuflings gebeten, die Pfarrverantwortlichen bei den Maßnahmen zu unterstützen. Die Tauffamilie erklärt sich (schriftlich) bereit,
- eine Liste der Mitfeiernden (zumindest Nameund Telefonnummer) zu erstellen. Beim Eintreffen der Feiergemeinde soll jemand aus der Tauffamilie die Anwesenden mit der Liste abgleichen;
- Diese Liste wird am Ende der Feier dem Vorsteher der Tauffeier übergeben.
BEISPIEL ERSTKOMMUNION:
- Die Familien der Erstkommunionkinder geben im Vorfeld der Feier (nach Maßgabe der maximal möglichen Teilnehmerzahl) eine Liste mit zumindest Namen und Telefonnummer der mitfeiernden Angehörigen beim Vorsteher der Feier ab;
- Jeder Familie wird durch einen Ordnerdienst ein Sitzbereich (Bankreihe) zugeordnet, an dem sie unter Einhaltung der Abstandsregeln Platz nehmen können. Die Zuordnung und Lage der Sitzbereiche müssen im Nachhinein nachvollziehbar sein.
BEISPIEL FIRMUNG:
- Die Firmlinge geben im Vorfeld (nach Maßgabe der maximal möglichen Teilnehmerzahl) eine Liste mit zumindest Namen und Telefonnummer der mitfeiernden Angehörigen ab;
- Jedem Firmling und seinen Angehörigen wird durch einen Ordnerdienst ein Sitzbereich zugeordnet, an dem sie unter Einhaltung der Abstandsregeln Platz nehmen können. Die Zuordnung und Lage der Sitzbereiche müssen im Nachhinein nachvollziehbar sein.
BEISPIEL TRAUUNG:
- Bereits im Vorfeld der Feier wird das Brautpaar gebeten, die Pfarrverantwortlichen bei den Maßnahmen zu unterstützen. Das Brautpaar erklärt sich (schriftlich) bereit,
- eine Liste der eingeladenen Gäste (zumindest Name und Telefonnummer) zu erstellen;
- eine Person zu benennen, die beim Eintreffen der Feiergemeinde die Anwesenden mit der Liste abgleicht. Die Zuordnung und Lage der Sitzbereiche müssen im Nachhinein nachvollziehbar sein.
BEISPIEL BEGRÄBNIS:
- Aufgrund der Zusammensetzung der Feiergemeinde legt sich das Erfassen der Anwesenden durch Kontaktformulare nahe.
Nutzung sanitärer Einrichtungen:
Die Sanitäranlagen werden
- gut durchlüftet und
- regelmäßig desinfiziert.
Zur Vermeidung von Staubildungen werden folgende Vorkehrungen getroffen:
- ggf. Beschränkung der Personenzahl, die sich zeitgleich aufhalten dürfen
- Hinweise auf Abstandhalten und
- unterstützende Markierungen im Wartebereich.
E) Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion:
Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Im Falle einer Infektion ist neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung.