Es herrscht eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für alle Messebesucher
Seit der neueste Erlass der Bundesregierung schriftlich vorliegt, herrscht rechtliche Klarheit: Der für Publikums- und Fachmessen geltende „Sonderparagraph“ in der „Lockerungsverordnung“ bleibt erhalten, die Klagenfurter Herbstmesse kann somit wie geplant stattfinden. Dieser Rechtsstandpunkt wurde in einer soeben abgehaltenen Sitzung gegenüber der Geschäftsführung der „Kärntner Messen“ seitens der zuständigen Fachbeamten des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee nochmals eindeutig bestätigt.
Aufgrund der neuen Verordnung ergibt sich folgende Veränderung: Es herrscht eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für alle MessebesucherInnen.
Das ausgearbeitete Corona-Präventionskonzept bietet größtmöglichen Schutz für Besucher, Aussteller, Partner und Mitarbeiter.
Foto: Kärntner Messen
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