Gilt bei Parteienverkehr und bei Pressekonferenzen - Land lehnt sich damit an Bundesverordnung an
Klagenfurt (LPD). Wie das Land Kärnten heute, Sonntag, mitteilt gilt ab morgen eine landesweite MNS-Pflicht in Verwaltungsgebäuden und Verwaltungsgerichten. Die Verpflichtung zum Tragen eines solchen Schutzes besteht bei Parteienverkehr.
Landesbedienstete haben im Parteienverkehr einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden, sofern nicht ein Plexiglas-Schutz (Spuckschutz) vorhanden ist. Mit den Neuregelungen lehne man sich an die aktuelle und ab morgen geltende Bundesverordnung an, heißt es seitens der Verantwortlichen.
Die MNS-Pflicht gilt auch für Pressekonferenzen in der Landesverwaltung, die bis auf weiteres ausschließlich im Spiegelsaal am Arnulfplatz stattfinden und live auf kärnten.tv, Facebook und Instagram übertragen werden, informiert Landespressedienst-Leiter Gerd Kurath.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
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