Goach/Lipitsch: Wichtiges Kontrollinstrument der Beitragsprüfung würde ohne Sozialversicherung entfallen. Damit wurde in der Vergangenheit sichergestellt, dass Arbeitnehmer im richtigen Kollektivvertrag eingestuft und entlohnt wurden.
Als „eine weitere arbeitnehmerfeindliche Maßnahme“ und einen „Angriff auf das Versicherungssystem der Arbeitnehmer“ bezeichneten Kärntens AK-Präsident Günther Goach und ÖGB-Landesvorsitzender Hermann Lipitsch die geplanten Einsparungen der Bundesregierung von einer Milliarde Euro bei der Sozialversicherung: „Wenn Schwarz-Blau von Reformen sprechen, haben meistens die Arbeitnehmer durch die Finger geschaut.“
Im Fall des vorliegenden Gesetzesentwurfes zur Sozialversicherung ergeben sich von Arbeitnehmerseite unzählige Kritikpunkte, führte Goach aus und stellte klar: „Allen Beschwichtigungsversuchen der Regierung zum Trotz, wird den Gebietskrankenkassen Geld entzogen. Gleichzeit wird von der Bundesregierung vorgegaukelt, dass die 438.000 Versicherten dadurch mehr Leistung erwarten können. Das funktioniert so nicht.“
Auch für Kärntner GKK-Bedienstete hätten die Einsparungen gravierende Folgen, ergänzte Lipitsch: „Tatsache ist, dass die Bundesregierung mit dieser Reform ein sicheres, leistungsstarkes Sozialversicherungssystem zerschlägt und Arbeitsplätze aufs Spiel setzt. Allein in Kärnten ist die Zukunft von rund 140 Mitarbeitern nun ungewiss.“ Vielmehr würde auf dem Rücken der Arbeitnehmer wieder Politik für Großkonzerne gemacht, kritisierte Goach: „Wer zahlt, schafft an – heißt es. Im Fall der Pläne der Bundesregierung sind es aber nicht die Arbeitnehmer, sondern die Großkonzerne – was künftig bei der Mitsprache deutlich zu sehen sein wird.“
Entfall der dringend notwendigen Kontroll- und Schutzmechanismen für Arbeitnehmer
Scharf kritisiert wurde von Goach auch der Wegfall eines gut funktionierenden Kontrollinstruments für sozialrechtliche Standards: „Bisher haben die Sozialversicherungen im Rahmen von Betriebsprüfungen überprüft, ob Arbeitnehmer im richtigen Kollektivvertrag eingestuft und rechtmäßig bezahlt wurden - in Zukunft fällt dieser Kontrollmechanismus für die rechtmäßige Entlohnung von Arbeitnehmern weg.“
Auch Lipitsch warnte vor negativen Folgen für Versicherte, wenn künftig das Finanzamt für die Einhebung der lohnabhängigen Abgaben zuständig ist: „Bis jetzt hat die GKK kontrolliert, ob der nach Gesetz oder Kollektivvertrag zustehende Mindestlohn auch bezahlt wurde.
Für die Berechnung von Leistungsansprüchen wie Pension, Arbeitslosengeld oder Krankengeld, ist das maßgeblich.“
Die neuen Bestimmungen würden die Kontrollen von gesetzlichen Standards aufweichen, betonten Lipitsch und Goach abschließend: „Auch, wenn jemand fälschlicherweise als Selbstständiger behandelt wurde, konnte die GKK bis dato durchsetzen, dass der Betroffene angestellt wird. Vom Wegfall dieser Kontrollen profitieren nur jene Großkonzerne und Unternehmen, die sich nicht korrekt verhalten.“
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
Presseaussendung von: AK Kärnten